Die geplanten Maßnahmen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sind ein richtiges und längst überfälliges Signal. Insbesondere die seit Langem von uns als KV RLP geforderte Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze von 300 Euro bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen ist begrüßenswert. Insgesamt greifen die Überlegungen des BMG allerdings nicht weit genug. Wir hoffen, dass das BMG bei seiner Entscheidungsfindung den 23 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog der KBV zum Bürokratieabbau einbezieht. Unterm Strich ergäben sich so finanzielle Einsparungen von rund 400 Millionen Euro pro Jahr sowie rund acht eingesparte Arbeitstage von jeweils zehn Stunden pro Praxis.
Weniger Anfragen, mehr Digitalisierung
Die Anzahl der Anfragen durch Institutionen wie Krankenkassen, Behörden oder anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens muss spürbar reduziert werden. Hierauf weisen wir als KV RLP schon seit Jahren im Rahmen der Kampagne “Wir sehen schwarz” hin. Zudem fordern wir in Anlehnung an die aktuellen Aussagen der KBV, dass bereits vorliegende Daten nicht erneut abgefragt werden dürfen. Einheitliche und digital ausfüllbare Fragebögen sind unerlässlich, um die Kommunikation mit den Kostenträgern zu beschleunigen und zu vereinfachen. Wichtig für die Einführung digitaler Services ist, dass kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht.
Prüfverfahren reformieren
Wir begrüßen, dass sich die lang geforderte Geringfügigkeitsgrenze von 300 Euro bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen auch in den Plänen des BMG wiederfindet. Diese Geringfügigkeitsgrenze muss nun konsequent auf alle Prüfformen ausgeweitet werden. Der bürokratische Aufwand für Bagatellbeträge steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Um unbegründete Prüfverfahren von vornherein zu verhindern, fordern wir bei unzulässigen Prüfanträgen von den Krankenkassen eine Aufwandsentschädigung – ganz nach dem Vorbild des stationären Sektors.
Beratung vor Regress
Ein zentraler Kritikpunkt bleibt die ungleiche Behandlung bei Verordnungsfehlern. Während für andere Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen bereits Regelungen gelten, die unverhältnismäßige finanzielle Folgen bei reinen Formfehlern ausschließen, drohen niedergelassenen Praxen bei medizinisch indizierten Verordnungen weiterhin existenzgefährdende Regresse. Hier ist eine rechtliche Anpassung dringend erforderlich, um Fairness und Sicherheit im Praxisalltag zu garantieren. Wir sprechen uns dafür aus, das Prinzip “Beratung vor Regress” flächendeckend und ohne Ausnahmen zu etablieren.