- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Aufnahme einer GOP 02103 für die intravasale Infusion mit Donanemab und anschließender Nachbeobachtung
- Die berechnungsbefugten Fachgruppen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie werden in der ersten Anmerkung aufgeführt.
- Zudem werden die Anmerkungen zwei und drei der GOP 02342 (Lumbalpunktion) und die Anmerkungen eins und zwei der GOP 34410 (MRT-Untersuchung des Neurocraniums) um den Wirkstoff Donanemab erweitert.
- Die Leistungslegende der GOP 11602 wird um den Wirkstoff Donanemab erweitert.
- Erweiterung der vierten und fünften Anmerkung zum Katalog nach den GOP 32385 bis 32398 und 32400 bis 32409 um den Wirkstoff Donanemab