Webcode 84926

Anpassung des EBM für den Wirkstoff DonanemabWirksam: 1. Juli 2026 | 837. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich) 

  • Aufnahme einer GOP 02103 für die intravasale Infusion mit Donanemab und anschließender Nachbeobachtung
  • Die berechnungsbefugten Fachgruppen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie werden in der ersten Anmerkung aufgeführt.
  • Zudem werden die Anmerkungen zwei und drei der GOP 02342 (Lumbalpunktion) und die Anmerkungen eins und zwei der GOP 34410 (MRT-Untersuchung des Neurocraniums) um den Wirkstoff Donanemab erweitert.
  • Die Leistungslegende der GOP 11602 wird um den Wirkstoff Donanemab erweitert.
  • Erweiterung der vierten und fünften Anmerkung zum Katalog nach den GOP 32385 bis 32398 und 32400 bis 32409 um den Wirkstoff Donanemab

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

fliegendes Papierflugzeug

Mit KV INFO, dem Newsletter der KV RLP, sind Sie stets gut informiert.

jetzt abonnieren