Die Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) enthält eine Übersicht aller Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse sowie Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von OTC-Arzneimitteln für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr.
Otologika sind nach Anlage III Nummer 38 der AM-RL von der Verordnungsfähigkeit ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Antibiotika und Corticosteroide bei Entzündungen des äußeren Gehörganges, Ciprofloxacin bei chronisch eitriger Entzündung des Mittelohrs mit Trommelfelldefekt, sowie das neu aufgenommene Clotrimazol zur Behandlung pilzbedingter Otitis externa (Otomykose).
Bitte beachten Sie, dass nur bestimmte Clotrimazol-haltige Präparate für die Behandlung pilzbedingter Otitis externa (Otomykose) zugelassen und somit Kassenleistung sind.
Der Beschluss ist seit dem 9. Oktober 2025 in Kraft.