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Anlage III Nr. 27 Gallenwegstherapeutika und CholagogaArzneimittel-Richtlinie | Neufassung

Die Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) enthält eine Übersicht aller Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse sowie Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von OTC-Arzneimitteln für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr.

Nach Anlage III Nummer 27 der AM-RL war gemäß dem bisherigen Wortlaut eine Verordnung von Gallenwegstherapeutika und Cholagoga als Kassenleistung ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Regelung waren Gallensäuren-Derivate zur Auflösung von Cholesterin-Gallensteinen.

Präzisierung und Hintergründe der Regelung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun folgende Präzisierung der Regelung beschlossen, ohne diese jedoch dem Sinn und Zweck nach inhaltlich zu ändern: “Gallenwegstherapeutika und Cholagoga zur Behandlung funktioneller Dyspepsie”.

Hintergrund der Neuformulierung ist, dass viele dieser Arzneimittel zur Behandlung von Verdauungsbeschwerden (dyspeptischen Beschwerden), insbesondere bei funktionellen Störungen des ableitenden Gallensystems Einsatz finden. Da die Arzneimittel überwiegend nicht verschreibungspflichtig sind, dürfen sie für Erwachsene nicht zulasten der GKV verordnet werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung sind auch verschreibungspflichtige Medikamente für dieses Anwendungsgebiet von der Verordnung ausgeschlossen.

Ausnahmen

Der Verordnungsausschluss gilt nicht, wenn der Dyspepsie eine Grunderkrankung, wie beispielsweise Gallensteine oder eine Gallenrefluxgastritis, vorliegt.

Die bisherige Ausnahmeregelung für Gallensäuren-Derivate zur Auflösung von Gallensteinen ist insofern nicht mehr erforderlich und wurde gestrichen.

Der Beschluss ist seit dem 9. Mai 2025 in Kraft.

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