Die Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) enthält eine Übersicht aller Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse sowie Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von OTC-Arzneimitteln für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr.
Mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 15. Mai 2025 wurden redaktionelle Anpassungen unter Nummer 32 (Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa) vorgenommen.
- Im zweiten Spiegelstrich wird die Angabe “Smith-Magenis-Syndrom” durch die Angabe “neurogenetischen Störungen mit abweichender diurnaler Melatonin-Sekretion und/oder nächtlichem Erwachen” ersetzt und somit das Indikationsfeld breiter gefasst.
- Zusätzlich wird im dritten Spiegelstrich nach der Angabe “Jugendlichen” die Angabe “von 6 bis 17 Jahren” gestrichen.
Der Beschluss ist seit dem 21. August 2025 in Kraft.