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Anlage III: Anpassung Nr. 32 (Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa)Änderung der Arzneimittel-Richtlinie

Die Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) enthält eine Übersicht aller Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse sowie Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von OTC-Arzneimitteln für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr.

Mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 15. Mai 2025 wurden redaktionelle Anpassungen unter Nummer 32 (Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa) vorgenommen.

  • Im zweiten Spiegelstrich wird die Angabe “Smith-Magenis-Syndrom” durch die Angabe “neurogenetischen Störungen mit abweichender diurnaler Melatonin-Sekretion und/oder nächtlichem Erwachen” ersetzt und somit das Indikationsfeld breiter gefasst.
  • Zusätzlich wird im dritten Spiegelstrich nach der Angabe “Jugendlichen” die Angabe “von 6 bis 17 Jahren” gestrichen.

Der Beschluss ist seit dem 21. August 2025 in Kraft. 

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