Der Bundesrat hat inzwischen das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) verabschiedet. Dieses enthält die rückwirkende Verlängerung der bestehenden Übergangsregelung für die Sonstigen Produkte zur Wundbehandlung. Somit bleiben die Vorgaben für die Sonstigen Produkte zur Wundbehandlung wie zuvor erhalten.
Verordnungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit
Die neueste Verlängerung der Übergangsregelung für die Sonstigen Produkte zur Wundbehandlung ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Bei der Verordnung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ist dennoch auf eine wirtschaftliche Verordnungsweise – insbesondere bezüglich Therapiealternativen – zu achten.
Der Beschluss ist seit dem 29. Dezember 2025 in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 2. Dezember 2025.