Neu – Verordnungsstatistik im Mitgliederbereich abrufbar
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit Ihre Verordnungsdaten der aktuell noch im Zulassungsverfahren befindlichen Therapieallergene einzusehen. Dazu stellt Ihnen die KV RLP im Mitgliederbereich eine Übersicht der einzelnen Präparate, welche Sie bis einschließlich zum vierten Quartal 2024 verordnet haben, zur Verfügung. Sobald der KV RLP neuere Daten vorliegen, werden diese entsprechend ergänzt.
Hintergrund
Wir haben bereits in der Vergangenheit über die derzeit relevanten Sachverhalte bei der Verordnung von Therapieallergenen berichtet. Trotzdem möchten wir Ihnen nochmals eine Hilfestellung für die wirtschaftliche Verordnungsweise von entsprechenden Präparaten zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geben.
Seit Inkrafttreten der TAV im Jahr 2008 müssen Therapieallergene das arzneimittelrechtliche Zulassungsverfahren durchlaufen. Derzeit befinden sich noch 43 Therapieallergenpräparate im Zulassungsverfahren (Stand: 24. Januar 2025; Quelle: PEI) nach TAV – sogenannte verkehrsfähige Präparate. Eine entsprechende Übersicht finden Sie unter “Mehr zum Thema”.
Weiterhin unklare Prüfsituation
Zu einigen Produkten gab es in der Vergangenheit bereits Prüfmaßnahmen von verschiedenen Kostenträgern. Der KV RLP wurden bereits neue Prüfanträge angekündigt. Die entsprechende Verordnungsfähigkeit zulasten der GKV wird juristisch diskutiert, da bereits Urteile von Sozialgerichten vorliegen, die von einer unzulässigen Verordnung ausgehen und entsprechende Regresse bestätigt haben. Obergerichtliche Rechtsprechung ist derzeit nicht bekannt. Soweit Kassen in laufenden Verfahren Prüfanträge zurücknehmen, ist damit keine Aussage über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Verordnung verbunden.
Auslauf der Übergangsregelung
Im Jahr 2026 endet nach aktuellem Stand die Übergangsregelung der TAV. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Zulassung der verkehrsfähigen Therapieallergene, stehen diese mit Auslauf der Übergangsregelung nicht mehr auf dem Markt zur Verfügung.
Durchschnittlich erfolgt die immunspezifische Allergentherapie über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren. Um mögliche Therapieabbrüche beziehungsweise Umstellungen während einer laufenden Therapie zu vermeiden, empfiehlt die KV RLP den Einsatz von zugelassenen Therapieallergenen insbesondere bei Neueinstellungen unter Berücksichtigung des Anwendungsgebiets, sofern zugelassene Alternativen mit gleichem Applikationsweg zur Verfügung stehen.