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Aktuelles aus den Ärztlichen Stellen: Neue Orientierungshilfe für bildgebende Verfahren (4. überarbeitete Auflage 2025) Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Die Strahlenschutzkommission hat ihre Orientierungshilfe für bildgebende Verfahren vollständig überarbeitet und in der 4. Auflage veröffentlicht. Sie ist das zentrale Werkzeug für die rechtfertigende Indikation in der Radiologie und Nuklearmedizin.

Hier sind die entscheidenden Neuerungen und Funktionen kompakt zusammengefasst:

  • Vermeidung von unnötiger Strahlenbelastung: Der Fokus liegt auf der Priorisierung strahlungsfreier Verfahren wie Ultraschall und MRT gegenüber der Computertomographie (CT), um unnötige Expositionen zu minimieren.
  • Systematische Bewertung: Klinische Fragestellungen werden nach einem klaren Schema eingestuft:
    • Nicht indiziert (Untersuchung bringt keinen diagnostischen Mehrwert)
    • Primär indiziert (Verfahren der ersten Wahl)
    • Weiterführend/Spezialverfahren (nach Klärung der Basisdiagnostik)
  • Aktualisierte Technik: Die Leitlinie integriert moderne Verfahren wie die PET/CT und die interventionelle Radiologie auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik.
  • Schutz vulnerabler Gruppen: Spezielle Protokolle und strengere Indikationsstellungen gelten für Kinder, Schwangere und strahlensensible Personen.
  • Kommunikation: optimiert den Austausch zwischen zuweisenden und durchführenden Medizinern
  • Entscheidungshilfe: unterstützt überweisende Ärzte in Klinik und Praxis bei der Auswahl der richtigen Untersuchung

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