Wirtschaftlichkeit
Die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots ist eine der wichtigsten Pflichten in der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Arzt und Psychotherapeut müssen ihr Behandlungs- und Verordnungsverhalten sehr genau abwägen.
Disposition der Finanzmittel
Im Gesundheitswesen sind die finanziellen Mittel begrenzt. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit soll mit dieser knappen Ressource die beste medizinische Versorgung gewährleistet werden.
Innerhalb des Systems der Gesetzlichen Krankenversicherung nehmen Vertragsarzt und Vertragspsychotherapeut daher eine wichtige Schlüsselposition in der Disposition der Finanzmittel ein.
Gegenüber ihren Patienten haben diese die Verpflichtung, alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen zu ergreifen, die nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft zur Heilung oder zur Linderung einer Krankheit erforderlich sind. Darüber hinaus verpflichtet sie der Gesetzgeber, dabei die geringstmöglichen Kosten zu Lasten der Krankenkassen zu veranlassen.
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Wirtschaftlichkeitsgebot und Wirtschaftlichkeitsprüfung
Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist die Verpflichtung jedes an der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung Teilnehmenden, nur solche Leistungen zu erbringen, zu verordnen oder zu veranlassen, die zur Heilung oder Linderung ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig sind.
Wirtschaftlich heißt auch, dass zwischen mehreren medizinisch gleichwertigen Leistungen die insgesamt kostengünstigere zu wählen ist. Das Wirtschaftlichkeitsgebot stellt den Versuch dar, das ökonomische Prinzip der Betriebswirtschaft auf die Gesetzliche Krankenversicherung zu übertragen.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung werden Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten aufgrund ihrer Abrechnung rückwirkend daraufhin beurteilt, ob ihre Leistungen und Verordnungen dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprochen haben.
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Durch ihn kommt der KV RLP gemeinsam mit den Krankenkassen für Rheinland-Pfalz die Aufgabe zu, Gewähr für die Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots zu tragen. Zu diesem Zweck haben die KV RLP und die Landesverbände der Krankenkassen für Rheinland-Pfalz eine Prüfvereinbarung geschlossen, die das Prüfverfahren regelt.
Hiernach können Verstöße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot quartals- oder jahresweise überprüft werden. Die Prüfungen erfolgen auf Basis von auffälligen Abrechnungs- und Verordnungsdaten und werden von Amtswegen oder auch auf Antrag durchgeführt.
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