Häufige Fragen zum KV-SafeNet*-Anschluss
Für den Zugriff auf den geschützten Mitgliederbereich der KV RLP benötigen Sie einen Zugang zum Sicheren Netz der KVen. Diesen erhalten Sie entweder über die Anbindung an die Telematikinfrastruktur oder über einen KV-SafeNet*-Anschluss. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema.
Anschluss
Welchen Provider eines KV-SafeNet*-Anschlusses kann man empfehlen?
Alle zertifizierten KV-SafeNet*-Provider erfüllen die Sicherheitsvorgaben. In Anbetracht der verpflichtenden Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist die Neubeauftragung eines KV-SafeNet*-Anschlusses aber in der Regel unwirtschaftlich. Liste aller Provider mit Preisangaben
Kann man auch den günstigsten Anbieter eines KV-SafeNet*-Anschlusses auswählen?
Auch der günstigste Anbieter erfüllt die Zertifizierungsvorgaben und kann daher ausgewählt werden.
Welcher Provider eines KV-SafeNet*-Anschluss passt zu meinem Praxisverwaltungssystem?
Grundsätzlich sollte der KV-SafeNet*-Anschluss unabhängig vom Praxisverwaltungssystem funktionieren. Im Zweifel sollte der Systemanbieter bzw. das betreuende Systemhaus befragt werden.
Ich habe mehrere Betriebsstätten. Kann ich diese über einen KV-SafeNet*-Anschluss miteinander vernetzen?
Ja. Die Provider eines KV-SafeNet*-Anschlusses können spezielle Organisationsstrukturen berücksichtigen und eine VPN-Verbindung zwischen mehreren Standorten einrichten. Nähere Auskünfte erteilt der Provider.
Ich habe derzeit eine VPN-Einwahl. Wird diese auch mit einem KV-SafeNet*-Anschluss funktionieren?
Ja. Die Provider eines KV–SafeNet*-Anschlusses können besondere Gegebenheiten bei der Konfiguration der Router berücksichtigen. Nähere Auskünfte erteilt der Provider.
Kann ich meinen KV-SafeNet*-Anschluss auch von einem Einzel-PC aus nutzen, weil ich meine Praxis-EDV nicht online anbinden will?
Ja. Auch ein einzelner PC kann mit dem KV-SafeNet*-Router verbunden werden.
Kann ich meinen bestehenden Internetanschluss weiterverwenden?
Ja. Die meisten Provider eines KV-SafeNet*-Anschlusses bieten die Möglichkeit, auf einen vorhandenen Internetanschluss aufzusetzen.
Installiert der Provider eines KV-SafeNet*-Anschlusses alles oder kann ich das selbst machen?
Es ist im Allgemeinen dem Auftraggeber freigestellt, die in der Regel einfache Installation des Routers selbst vorzunehmen, oder gegen Entgelt installieren zu lassen.
Sicherheit
Können KV RLP und KBV über meinen KV-SafeNet*-Anschluss Einsicht in meine Praxis erhalten?
Nein. Es ist von außen in die Praxis hinein keinerlei Zugriff möglich.
Was macht den KV-SafeNet*-Anschluss sicher?
Durch die Verwendung eines hardware-basierten VPN und die Bereitstellung der vorkonfigurierten Router durch einen zertifizierten Provider wird einerseits eine manipulationssichere Verschlüsselung voreingestellt, andererseits wird der Router durch einen professionellen Dienstleister für maximale Sicherheit konfiguriert. Weiterhin ist festgelegt, dass die Vorgaben, nach denen die Router konfiguriert werden, stetig nach dem Stand der Technik aktualisiert werden und damit stets eine aktuelle, hohe Sicherheit gewährleistet wird.
Muss die Verbindung über den KV-SafeNet*-Anschluss permanent bestehen?
Nein. Der Router kann auch nur zu bestimmten Zeiten eingeschaltet werden.
Muss ich mir mit einem KV-SafeNet*-Anschluss noch Gedanken um die Sicherheit machen oder übernimmt das der Provider für mich?
Bei einem reinen KV-SafeNet*-Anschluss – also ohne Internet-Option – besteht ein Schutz des Praxisnetzes für den Zugriff von außen. Ein Virenscanner sollte dennoch betrieben werden, da Infektionen mit Schadsoftware auch auf anderen Wegen, zum Beispiel über USB-Sticks, erfolgen können. Grundsätzlich ist der Praxisbetreiber immer für die Sicherheit im Praxisnetz verantwortlich. Dies betrifft nicht nur die Online-Vernetzung, sondern auch die Zugriffsmöglichkeiten durch Patienten oder Praxisbetreuer.
Funktionen und Verfahren
Kann ich mit einem KV-SafeNet*-Anschluss auch das Internet nutzen?
Die KV-SafeNet*-Provider bieten in der Regel neben einem reinen KV-SafeNet*-Anschluss auch eine Internet-Option als Mehrwertdienst an. In diesem Fall muss aber geklärt sein, wer für die Sicherheit im Praxisnetz sorgt und die Verantwortung übernimmt. Bei einem reinen KV-SafeNet*-Anschluss besteht nur die Möglichkeit, Verbindungen von innen nach außen – ins sichere Netz der KVen – aufzubauen. Das Praxisnetz ist in diesem Fall gegen An- bzw. Zugriffe von außen geschützt. Bei Buchung eines zusätzlichen Internetanschlusses ist dies nicht der Fall. Hierfür ergreift dann aber gegebenenfalls der Provider spezielle Sicherheitsmaßnahmen (Firewall oder Virenscanner). Dies sollte vor Beauftragung geklärt werden.
Kann ich auch zu KV-Flexnet wechseln?
Die Variante KV-Flexnet wird in Rheinland-Pfalz aus Kostengründen nicht angeboten.
Wird der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) überflüssig?
Der eHBA mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur kann für die rechtlich verbindliche Signatur von Dokumenten genutzt werden. Mit Einführung der Telematik-Infrastruktur findet der eHBA in weiteren Online-Diensten Anwendung. Weiterhin werden die Kosten dafür von den Krankenkassen getragen.
Online-Abrechnung
Kann ich seit dem 1. August 2015 mit der KV RLP nur noch online abrechnen?
Nein. In Rheinland-Pfalz besteht keine Pflicht zur Online-Abrechnung. Allerdings wird für die Durchführung der Online-Abrechnung ein abgesenkter Verwaltungskostensatz berechnet.
Kann ich die Online-Abrechnung auch mit einer privatärztlichen
Verrechnungsstelle über KV-SafeNet* durchführen?
Viele der privatärztlichen Verrechnungsstellen sind bereits über KV-SafeNet* erreichbar, allerdings noch nicht alle. Fragen Sie bei Ihrer privatärztlichen Verrechnungsstelle nach.
*KV-SafeNet steht mit der Firma SafeNet, Inc., Belcamp, Maryland, USA, in keiner firmenmäßigen oder vertraglichen Verbindung.