Sektorenübergreifende Qualitätssicherung
Corona-Sonderregelungen | Qualitätssicherung
Viele medizinische Leistungen werden heute sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor erbracht, Patientinnen und Patienten im Verlauf einer Behandlung häufig in beiden Sektoren versorgt. Die Verfahren zur Datenerhebung sind unterschiedlich. Daher ist ein Vergleich der Qualitätsergebnisse bislang schwer möglich.
Hier setzt die sektorenübergreifende Qualitätssicherung an. Ihr Hauptziel ist es, zunächst eine Vergleichbarkeit der Behandlungsergebnisse beider Sektoren zu erreichen. Die dadurch gewonnene Transparenz soll mittelfristig zu einer besseren Verzahnung der Bereiche beitragen.
Verfahren
Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen
Materialien und Hinweise
Rechtsnormen
Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie
Materialien und Hinweise
Rechtsnormen
Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen
- IQTIG "Vermeidung nosokomialer Infektionen-postoperative Wundinfektionen"
- KBV "So nutzen Sie das Webportal" | Kurzanleitung
- KBV "Ausfüllhilfe zur Einrichtungsbefragung"
- Wissenswertes zu Hygiene und Medizinprodukten
- KBV "Mein PraxisCheck: Prävention Wundinfektionen"KBV "Einrichtungsbefragung" | Webportal | KV-SafeNet*
Materialien und Hinweise
- KV RLP "Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion | Liste der ambulanten Tracer-Eingriffe" | Stand 2016pdf, 862 KB
- KV RLP "Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion | Häufige Fragen"pdf, 249 KB
- KV RLP "Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion | Merkblatt zur jährlichen Einrichtungsbefragung"pdf, 245 KB
- KV RLP "Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion | Merkblatt zum Erhalt Ihres Rückmeldeberichts"pdf, 118 KB
Rechtsnormen
- G-BA-Patienteninformation zur Datenerhebung bei gesetzlich versicherten Patienten "Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen"
- G-BA-Kurztext für Formular
- IQTIG "QS-Basisspezifikation für Leistungserbringer"
- G-BA-Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung
Aktuelles
Stellungnahmeverfahren und Datenlieferungen befristet ausgesetzt
Aufgrund der aktuellen Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie und des dadurch eingeschränkten Praxis- und Krankenhausbetriebes hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine vorübergehende Ausnahmeregelung bezüglich der Dokumentationsverpflichtung sowie der Durchführung von Stellungnahmeverfahren in der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) beschlossen. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind bei den Verfahren Perkutane Koronarintervention/-angiografie (QS PCI), nosokomiale Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI) und Nierenersatztherapie (QS NET) betroffen.
Zum einen wird die Verpflichtung zur unterjährigen, quartalsweisen Datenlieferung jeweils zum 28. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November für die Erfassungsjahre 2020 und 2021 ausgesetzt. Diese Regelung gilt für die beteiligten Vertragsärztinnen und Vertragsärzte der Verfahren QS PCI und QS NET (siehe jeweils § 16 Absatz 1 der Themenspezifischen Bestimmungen für die Verfahren). Für das Verfahren QS WI hat diese Anpassung bislang keine Relevanz, da in diesem Verfahren keine Verpflichtung zu einer kontinuierlichen Datenerhebung besteht. Jedoch bleibt davon die Verpflichtung zur Datenübermittlung jeweils für das gesamte Erfassungsjahr 2020 und 2021 bis spätestens zum Ablauf der Korrekturfrist zum 15. März des auf das Erfassungsjahr folgende Jahres davon unberührt.
Zum anderen werden für alle Verfahren der DeQS-RL – vorerst befristet bis zum 31. Oktober 2020 – die sogenannten Stellungnahmeverfahren nach § 17 Absatz 2 der DeQS-RL ausgesetzt. Zunächst wurde als neue Frist die Durchführung der Stellungnahmen bis zum 31. März 2021 vereinbart.
Dokumentation QS WI für Erfassungsjahr 2020 ausgesetzt
Nach der Einleitung des Stellungnahmeverfahrens zum Aussetzungsbeschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun beschlossen, einen neuen Absatz 3 in den § 20 "Übergangsregelungen" für das Verfahren 2 QS WI aufzunehmen.
Auf dieser Basis wird die ursprünglich im Januar und Februar 2021 geplante einrichtungsbezogene Dokumentation für das Erfassungsjahr 2020 ausgesetzt. Auch die fallbezogene Dokumentation im Krankenhaus wird für das Erfassungsjahr 2021 ausgesetzt. Zudem verlängert sich der Zeitraum der Erprobung um ein Jahr.
Inaktivierung des Webportals zur Erfassung der Daten
Das Webportal der KBV zur Erfassung der Daten für das Verfahren QS WI wird für den Zeitraum des Pausierens inaktiv geschaltet.
Hinweise zum Beschluss
Der Beschluss der Aussetzung der Dokumentation soll – nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium – zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Kulanter Umgang mit Nephrologen bezüglich Dokumentationspflicht
Lediglich von den Nephrologen wird trotz beibehaltener Dokumentationspflicht seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) keine Nachdokumentation erwartet. Hier hat der G-BA gewürdigt, dass es seit Beginn des Verfahrens QS NET massive Softwareprobleme gibt. Erst seit Herbst 2020 steht den meisten Dialysepraxen eine funktionierende Software zur Verfügung. Hinzu kommen extrem hohe Hygienevorgaben, um zu vermeiden, dass aus Dialysepraxen Hotspots werden.
In der Ergebnisniederschrift des G-BA-Plenums wird daher explizit darauf verwiesen werden, dass für Nephrologen nicht dokumentierte, aber dokumentationspflichtige Datensätze in den Erfassungsjahren 2020 und 2021 keine Maßnahmen nach Teil 1 § 17 Absatz 4 Buchstabe b der Richtlinie auslösen. Der Vollständigkeit halber muss jedoch erwähnt werden, dass ohne QS-Dokumentation keine Vergütungszuschläge geltend gemacht werden können (GOP 04567 und GOP 13603).
*KV-SafeNet steht mit der Firma SafeNet, Inc., Belcamp, Maryland, USA, in keiner firmenmäßigen oder vertraglichen Verbindung.