Psychotherapeutische Versorgung
Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche spezielle Informationen rund um die vertragspsychotherapeutische Tätigkeit und die ambulante psychotherapeutische Versorgung.
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EBM | Kapitel 35
Abschnitt 35.2
Der Abschnitt 35.2 EBM lässt sich in 3 Unterabschnitte unterteilen.
- 35.2.1: Einzeltherapien (GOP 35401 bis 35435 EBM)
- 35.2.2: Gruppentherapien (GOP 35503 bis 35719 EBM)
- 35.2.3: Zuschläge (GOP 35571 bis 35573 EBM)
Einzeltherapie
Die Abrechnung von Einzeltherapien erfolgt durch die folgenden Gebührenordnungspositionen. Sie werden alle mit 922 Punkten; 101,30 Euro; je vollendete 50 Minuten vergütet.
| Tiefenpsych. | Analytische PT | VT | ST |
Kurzzeittherapie 1 | 35401 | 35411 | 35421 | 35431 |
Kurzzeittherapie 2 | 35402 | 35412 | 35422 | 35432 |
Langzeittherapie | 35405 | 35415 | 35425 | 35435 |
Bei der Kurzzeittherapie gibt es für jedes Verfahren zwei Gebührenordnungspositionen: eine für die Kurzzeittherapie 1 und eine für die Kurzzeittherapie 2. Diese Unterteilung gilt nur für die Einzeltherapien.
Gruppentherapie
Die Höhe der Bewertung richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmenden. Infolgedessen gibt es für jedes der drei Therapieverfahren jeweils sieben Gebührenordnungspositionen für die Kurzzeittherapie und sieben Gebührenordnungspositionen für die Langzeittherapie (siehe Übersicht unten). Die fünfte Stelle der Gebührenordnungsposition definiert die Gruppengröße.
Tiefenpsych. fundierte PT | Analytische | VT | ST | Bew. | |||||
TN | KZT | LZT | KZT | KZT | KZT | LZT | KZT 1 + 2 | LZT | |
3 | 35503 | 35513 | 35523 | 35543 | 35543 | 35553 | 35703 | 35713 | 916 Punkte, 100,64 Euro |
4 | 35504 | 35514 | 35524 | 35544 | 35544 | 35554 | 35704 | 35714 | 772 Punkte, 84,82 Euro |
5 | 35505 | 35515 | 35525 | 35545 | 35545 | 35555 | 35705 | 35715 | 686 Punkte, 75,37 Euro |
6 | 35506 | 35516 | 35526 | 35546 | 35546 | 35556 | 35706 | 35716 | 628 Punkte, 69,00 Euro |
7 | 35507 | 35517 | 35527 | 35547 | 35547 | 35557 | 35707 | 35717 | 586 Punkte, 64,38 Euro |
8 | 35508 | 35518 | 35528 | 35548 | 35548 | 35558 | 35708 | 35718 | 556 Punkte, 61,09 Euro |
9 | 35509 | 35519 | 35529 | 35549 | 35549 | 35559 | 35709 | 35719 | 532 Punkte, 58,45 Euro |
*bei Verhaltenstherapie auch Einheiten von 50 Minuten abrechnungsfähig (Kennzeichnung mittels H, Z, W, Y, N oder X)
Es wird die Gebührenordnungsposition der tatsächlichen Gruppengröße abgerechnet. Bei der Antragsstellung ist keine Festlegung auf eine Gruppengröße erforderlich. Im Formblatt PTV 2 wird bei der Beantragung von Therapieeinheiten für die Gruppentherapie die jeweilige Gruppen-GOP mit einem "X" an fünfter Stelle angegeben; also entweder 3550X, 3551X, 3552X. 3553X, 3554X, 3555X, 3570X oder 3571X (beispielsweise 3554X bei einer verhaltenstherapeutischen Kurzzeitgruppentherapie). Die Krankenkasse bewilligt dann die GOP aller Gruppengrößen der beantragten Gruppen- oder Kombinationsbehandlung (beispielsweise 35543 – 35549 bei einer verhaltenstherapeutischen Kurzzeitgruppentherapie).
Strukturzuschlag
Die Zuschläge zu Einzel- und Gruppentherapien sowie zur Psychotherapeutischen Sprechstunde und zur Akutbehandlung werden von der KV RLP zugesetzt.
Einzeltherapie | GOP | Bewertung |
35571 | 166 Punkte 18, 24 Euro | |
Gruppentherapie | GOP | Bewertung |
35572 | 70 Punkte 7,69 Euro | |
Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung | GOP | Bewertung |
35573 | 84 Punkte 9,23 Euro |
Informationen über eine genehmigte Psychotherapie in der Praxisverwaltungssoftware
Im Rahmen einer genehmigten Psychotherapie (Leistungen aus Abschnitt 35.2 EBM) müssen diverse Informationen wie das Antragsdatum, die bewilligte Leistung und die Anzahl abgerechneter Leistungen in den dafür vorgesehenen Feldern erfasst werden.
Psychotherapien sind demnach in den folgenden Feldern zu erfassen:
Feldkennung | Feldbezeichnung |
4234 | Anerkannte Psychotherapie |
4235* | Datum des Anerkennungsbescheides |
4247 | Antragsdatum (des Anerkennungsbescheides) |
4250 | Kombinationsbehandlung aus Einzel- und Gruppentherapie |
4251 | Durchführungsart der Kombinationsbehandlung |
4252 | Gesamtanzahl bewilligter Therapieeinheiten für den Versicherten |
4253 | Bewilligte GOP für den Versicherten |
4254 | Anzahl der abgerechneten GOP für den Versicherten |
4255 | Gesamtanzahl bewilligter Therapieeinheiten für die Bezugsperson |
4256 | Bewilligte GOP für die Bezugsperson |
4257 | Anzahl der abgerechneten GOP für die Bezugsperson |
*In der Feldkennung 4235 "Datum des Anerkennungsbescheides" ist das Datum der Mitteilung der Krankenkasse über ihre Leistungspflicht einzutragen oder in den Fällen, in denen die Krankenkasse die Therapeutin bzw. den Therapeuten nicht informieren muss, das Datum des Fristendes nach § 33 Absatz 1 der Psychotherapie-Richtlinie.
Für Fragen im Zusammenhang mit den Feldkennungen steht das Softwarehaus zur Verfügung.
Abschnitt 35.3
Testverfahren
| Alte GOP | Punkte | Eurowert |
Standardisiert | 35600 | 28 | 3,08 |
Psychometrisch | 35601 | 28 | 3,08 |
Projektiv | 35602 | 46 | 5,05 |
Weiterführende Dokumente
- Übersicht GOP Kapitel 35 EBM pdf, 46 KB
Abrechnung | Leitfaden
Abrechnungshinweise | Gruppenpsychotherapie
Nach Inkrafttreten der neuen Psychotherapie-Richtlinie hat der Bewertungsausschuss den EBM-Abschnitt 35.2 neu strukturiert. Seit dem 1. Juli 2017 gilt unter anderem eine neue Vergütungssystematik für Gruppentherapien, die sich auf die genaue Teilnehmerzahl bezieht. Hier einige Hinweise zur Abrechnung der verschiedenen Gruppenkonstellationen:
Gruppe aus privat und gesetzlich Versicherten
Die privat Versicherten sind für die Bestimmung der Gruppengröße sowohl im Hinblick auf die in der Psychotherapie-Richtlinie (§ 20) festgelegte Unter- und Obergrenze einer Gruppe von mindestens drei bis höchstens neun Patienten zu berücksichtigen als auch bei der Wahl der abzurechnenden Gebührenordnungspositionen (GOP).
Beispiel
Bei einer Gruppe aus zwei gesetzlich Versicherten und einem privat Versicherten rechnet der Psychotherapeut die GOP der Dreiergruppe für jeden der beiden gesetzlich Versicherten ab.
Gruppe aus Teilnehmenden mit Langzeit- und Kurzzeittherapie
Für die Abrechnung wird die Gesamtgruppengröße berücksichtigt. Die letzte Stelle der GOP zeigt die Teilnehmeranzahl der gesamten Gruppe in der jeweiligen Sitzung an – also alle Teilnehmenden mit Kurzzeittherapie (KZT) plus alle Teilnehmenden mit Langzeittherapie (LZT). Zu berücksichtigen ist, dass für die Kurz- und Langzeittherapie unterschiedliche GOP angesetzt werden müssen.
Beispiel
Für eine tiefenpsychologisch fundierte Gruppentherapie mit 3 Teilnehmenden aus der KZT und 3 Teilnehmenden aus der LZT werden für die 3 Teilnehmenden aus der KZT nach aktuellem EBM jeweils die GOP 35506 (6 Teilnehmenden) und für die 3 Teilnehmenden aus der LZT jeweils die GOP 35516 (6 Teilnehmende) abgerechnet.
Mehrköpfige Gruppenleitung
Eine Gruppentherapie kann von mehr als einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten durchgeführt werden, das schließt die Psychotherapie-Richtlinie nicht aus. Jede Therapeutin bzw. jeder Therapeut rechnet die Patientinnen und Patienten ab, für die sie bzw. er auch das Formular PTV 2 (Angaben des Therapeuten zum Antrag des Versicherten) ausgefüllt hat. Unabhängig davon wählt sie bzw. er die GOP auch in diesem Fall nach der Gesamtgruppengröße aus.
Beispiel
Eine Therapeutin und ein Therapeut führen gemeinsam eine tiefenpsychologisch fundierte Gruppentherapie (KZT) mit 8 Patientinnen und Patienten durch. Die Therapeutin hat für 5 Patientinnen und Patienten jeweils das Formular PTV 2 ausgefüllt, der Therapeut für 3. Somit rechnet die Therapeutin für jeden ihrer 5 Patientinnen und Patienten die GOP 35508 (8 Teilnehmende) und der Therapeut ebenfalls für seine 3 Patientinnen und Patienten die GOP 35508 (8 Teilnehmende) ab.
Umwandlung von Gruppentherapie in Einzeltherapie
Genehmigte Leistungen einer Gruppenpsychotherapie können übergangsweise in Einzelpsychotherapie umgewandelt werden ohne dass hierfür eine gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse oder Begutachtung erfolgen muss. Diese Regelung gilt bis 30. September 2020. Die Umwandlung erfolgt über die "Therapieeinheit":
- Für je eine Therapieeinheit genehmigte Gruppentherapie (entspricht einer Sitzung mit 100 Minuten) kann bei Bedarf maximal je Patient der Gruppe eine Einzeltherapie (entspricht einer Sitzung mit 50 Minuten) durchgeführt und abgerechnet werden.
- Psychotherapeuten müssen die Umwandlung lediglich formlos der Krankenkasse mitteilen (kein Formular notwendig).
Durch die Umwandlung von Gruppen- in Einzelsitzungen können im unmittelbaren persönlichen Kontakt Infektionsrisiken minimiert werden, wenn dies erforderlich ist. Ein weiterer Vorteil: Einzelsitzungen können auch in einer Videosprechstunde durchgeführt werden.
Abrechnungshinweise | GOP 35140–35142 EBM
Abrechnung der biographischen Anamnese (GOP 35140 EBM) neben der vertieften Exploration (GOP 35141 EBM) und/oder neben der Erhebung neurologischer und psychiatrischer Befunde (GOP 35142 EBM) in derselben Sitzung:
Der Leistungsinhalt der GOP 35140 EBM enthält das Erstellen der biographischen Anamnese, die Bestimmung des psychodynamischen bzw. verhaltensanalytischen Status sowie eine Zeitvorgabe von mindestens 50 Minuten. Das Erheben der Daten der biographischen Anamnese ist nicht Bestandteil der GOP 35140 EBM und kann beispielsweise im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunden oder der probatorischen Sitzungen stattfinden. Demzufolge ist zur vollständigen Erbringung der Leistungsinhalte der GOP 35140 EBM kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich.
Im Gegensatz dazu erfordern die GOP 35141 (vertiefte Exploration) und die GOP 35142 (Erhebung neurologischer und psychiatrischer Befunde) einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt. Werden also die GOP 35141 und/oder 35142 EBM in derselben Sitzung neben der GOP 35140 EBM abgerechnet, muss die GOP 35140 EBM entgegen ihrer eigentlichen Bestimmung mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt erfolgt sein. Wird die biographische Anamnese zwar am selben Tag erstellt, aber nicht in derselben Sitzung wie die vertiefte Exploration und/oder die Erhebung neurologischer und psychiatrischer Befunde – beispielsweise vormittags als Vorbereitung auf die nachmittägliche Sitzung –, ist eine Tagtrennung zu setzen.
Da es sich bei den GOP 35141 und 35142 EBM um Zuschläge zur GOP 35140 EBM handelt, muss ihnen die biographische Anamnese gemäß GOP 35140 EBM vorausgegangen sein – entweder an einem anderen Tag, am selben Tag vor der Sitzung oder zumindest innerhalb derselben Sitzung. Bei der Nebeneinanderberechnung (= dieselbe Sitzung) der biographischen Anamnese und der vertieften Exploration ist darauf zu achten, dass die Sitzung mindestens 70 Minuten dauert (50 Minuten für die GOP 35140 EBM und 20 Minuten für die GOP 35141 EBM).
Seit dem 1. April 2020 können auch die biographische Anamnese (GOP 35140 EBM), vertiefte Exploration (GOP 35141 EBM) sowie der Zuschlag für die Erhebung ergänzender neurologischer und psychiatrischer Befunde (GOP 35142 EBM) neben der probatorischen Sitzung (GOP 35150 EBM) berechnet werden. Die Arzt-Patienten-Kontaktzeit im Falle einer Nebeneinanderberechnung wurde dementsprechend erhöht.
Psychotherapie-Felder im PVS
Damit Leistungen der antragspflichtigen Psychotherapie (Kapitel 35.2 EBM) abgerechnet werden können, muss die Therapie durch die Krankenkasse genehmigt worden sein. In der Abrechnung wird die Genehmigung bekanntlich dadurch nachgewiesen, dass die abrechnungsrelevanten Daten aus der Mitteilung zur Anerkenntnis der Leistungspflicht der Krankenkasse in das Praxisverwaltungssystem (PVS) übernommen werden. Bedingt durch die geänderten Gebührenordnungspositionen (GOP) zum 1. Juli 2017 sind beim Ausfüllen dieser Psychotherapie-Felder einige Neuerungen zu beachten:
Grundsätzlich
Unabhängig vom Datum der Therapiegenehmigung und somit unabhängig von den im Anerkennungsbescheid aufgeführten GOP sind in den Psychotherapie-Feldern die zum Zeitpunkt der Leistungserfassung aktuell gültigen GOP zu verwenden.
Beispiel
Bei einem Anerkennungsbescheid vom Februar 2017 für die GOP 35210 EBM ist inzwischen nicht mehr diese, sondern die GOP 35415 EBM als bewilligte Leistung für die analytische Langzeittherapie in den Psychotherapie-Feldern zu erfassen. Umschreibungen von Anerkennungsbescheiden durch die zuständigen Krankenkassen sind hierfür nicht erforderlich.
Kurzzeittherapien
Bei den Kurzzeittherapien (KZT) als Einzelbehandlung gibt es die Besonderheit, dass die KZT 1 und die KZT 2 seit dem 1. Juli 2017 über eigene GOP abgerechnet werden. Für die alten Anerkennungsbescheide mit 25 Kurzzeittherapie-Sitzungen gilt, dass die 1.– 12. Sitzung als KZT 1 und die 13. – 25. Sitzung als KZT 2 gewertet wird.
Beispiel
Anerkennungsbescheid vom März 2017 mit 25 Sitzungen der GOP 35220 EBM (Verhaltenstherapie, Kurzzeit): In den Psychotherapie-Feldern wird nun die GOP 35421 EBM (= KZT 1) mit 12 genehmigten Therapieeinheiten und die GOP 35422 EBM (= KZT 2) mit 13 genehmigten Therapieeinheiten erfasst. Falls im aktuellen Quartal nur noch Leistungen aus dem Kontingent der Kurzzeittherapie 2 erbracht werden, sollte die bereits im Vorquartal beendete Kurzzeittherapie 1 in den Psychotherapie-Feldern nicht mehr übermittelt werden.
Bei der Genehmigung einer Kurzzeittherapie sind die Krankenkassen nicht mehr verpflichtet, eine Mitteilung an den Psychotherapeuten zu senden. In solchen Fällen stellt sich die Frage, welches Datum als Datum der Genehmigung erfasst werden soll. Hierfür kann das Datum des Fristendes nach § 33 Absatz 1 der Psychotherapie-Richtlinie herangezogen werden; das heißt 3 Wochen Genehmigungsfiktion plus 3 Tage Postzustellungsvermutung ab Datum der Antragsstellung. Alternativ kann das Datum der Mitteilung der Krankenkasse an die Patientin oder den Patienten verwendet werden.
Gruppentherapien
Seit dem 1. Juli 2017 ist bei der Antragsstellung keine Festlegung auf die Gruppengröße mehr erforderlich. Es werden jeweils die GOP aller Gruppengrößen der beantragten Gruppenbehandlung bewilligt. Dementsprechend sollten alle 7 GOP, jeweils mit dem vollen bewilligten Kontingent, in die entsprechenden Psychotherapie-Felder im Praxisverwaltungssystem aufgenommen werden, mindestens aber die im jeweiligen Quartal abgerechnete Gruppentherapie.
Beispiel
Bei einer verhaltenstherapeutischen Kurzzeitgruppentherapie werden die GOP 35543 – 35549 EBM einzeln mit jeweils dem Gesamtkontingent von 12 Sitzungen erfasst.
Automatische Zählung der durchgeführten Sitzungen
Insbesondere die auf den psychotherapeutischen Bereich spezialisierten Praxisverwaltungssysteme beinhalten eine automatische Zählung der durchgeführten Therapieeinheiten. Wenn nun in den Psychotherapie-Feldern nur noch die neuen GOP enthalten sind, aber die Therapie schon vor dem 1. Juli 2017 begonnen wurde, werden die nach den alten GOP abgerechneten Sitzungen bei manchen Praxisverwaltungssystemen nicht mitgezählt. Um dies zu umgehen, kann in den Psychotherapie-Feldern zur neuen GOP statt dem bewilligten Kontingent das Restkontingent zum 1. Juli 2017 erfasst werden, da es ansonsten bei der Anwendung unbemerkt zu einer Überschreitung des Kontingents der genehmigten Therapiesitzungen kommen kann.
Beispiel
Anerkennungsbescheid vom Mai 2017 mit 60 Sitzungen der GOP 35201 EBM (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Langzeit); davon haben im 2. Quartal 2017 6 Sitzungen stattgefunden. In den Psychotherapie-Feldern muss inzwischen als genehmigte Leistung die GOP 35405 EBM erfasst werden. Statt des genehmigten Kontingents von 60 Sitzungen kann nun das Restkontingent von 54 Sitzungen eingetragen werden. Die bereits mit der alten GOP abgerechneten Sitzungen werden somit nicht mehr als freies Kontingent berücksichtigt und die automatische Zählung kann weiterhin genutzt werden.
Richtlinientherapie nach vorausgegangener Akutbehandlung
Die erbrachten Stunden der Akutbehandlung werden auf das Kontingent einer Richtlinientherapie angerechnet. Dementsprechend wird das Kontingent der folgenden Therapie um die Stunden der Akutbehandlungen reduziert und dieses reduzierte Kontingent ist in den Psychotherapie-Feldern zu erfassen.
Beispiel
Es hat eine Akutbehandlung mit 5 Sitzungen zu jeweils 50 Minuten stattgefunden. Im Anschluss wurde ein Antrag auf Kurzzeittherapie 1 gestellt und genehmigt. In den Psychotherapie-Feldern ist nun die GOP der KZT 1 mit 7 (12 KZT-Kontingent abzüglich fünf Stunden Akutbehandlung) genehmigten Therapieeinheiten zu erfassen.
Nachvergütung
Ab 1. Januar 2009 werden psychotherapeutische Leistungen nachvergütet. Dies hat der Bewertungsausschuss am 23. April 2019 beschlossen. Damit werden Urteile des Bundessozialgerichts vom 11. Oktober 2017 umgesetzt, mit denen über die angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen entschieden wurde.
Förderung
Gruppenpsychotherapie
Niederlassung
Zulassung
Vertretung
Wegen der besonders engen Patienten-Therapeuten-Beziehung ist gemäß § 14 Abs. 3 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) die Vertretung bei genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen nur in Ausnahmefallen zulässig. Hingegen ist eine Vertretung für genehmigungsfreie psychotherapeutische Leistungen möglich, zum Beispiel die psychotherapeutische Sprechstunde oder die psychotherapeutische Akutbehandlung. Werden Entlastungsassistenzen beschäftigt, haftet die Vertragspsychotherapeutin bzw. der Vertragspsychotherapeut oder das Medizinische Versorgungszentrum für die Erfüllung der vertragspsychotherapeutischen Pflichten wie für die eigene Tätigkeit. Leistungen einer genehmigungspflichtigen, aber nicht genehmigten Vertretung, sind nicht abrechenbar.
Anstellung
Praxissitzverlegung
- Sitzverlegung / genehmigte Anstellungpdf, 817 KB
Qualität
Genehmigungspflichtige Leistungen
Übersicht
Formulare
- Antrag Psychotherapie | psychotherapeutischpdf, 91 KB
- Antrag Psychotherapie | ärztlichpdf, 93 KB
- Antrag Psychosomatische Grundversorgungpdf, 102 KB
- Antrag Übende suggestive Interventionen | Psychologischer Psychotherapeutpdf, 105 KB
- Antrag Übende suggestive Interventionen | Arztpdf, 103 KB
- Antrag Neuropsychologische Therapiepdf, 219 KB
- Antrag Soziotherapie | Psychologischer Psychotherapeutpdf, 49 KB
- Antrag Videosprechstunde | psychotherapeutischpdf, 96 KB
Leitfäden
Qualitätsmanagement
Qualitätszirkel
In unserer Übersicht finden Sie alle rheinland-pfälzischen Qualitätszirkel, die aktuell bei der KV RLP gemeldet sind:
Seminare
Terminkalender und Online-Anmeldung
Hygiene
Verordnung
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bieten grundsätzlich die Chance, die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern. Durch sie besteht eine zusätzliche Möglichkeit die Behandlungen zu intensivieren. Ihren Einsatz sollten Sie unter Abwägung von Chancen und Risiken im konkreten Fall für fachlich angemessen und förderlich halten.
Wirtschaftlichkeit
Übersicht
Krankenhausbehandlung
Übersicht
Einrichtungen
Krankenbeförderung
Übersicht
Rehabilitation
Übersicht
Soziotherapie
Übersicht
Praxiswissen
Terminvermittlung
Termine online melden
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Melden Sie hier Ihre Termine schnell und einfach online. Es stehen Ihnen zwei Zugangswege zur Verfügung. Wählen Sie den für Sie passenden aus – je nach Anschluss, über den Sie ins Netz gehen.
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- herkömmlicher Internetanschluss: eTerminservice
Kurzanleitung
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- Mit den von der KV RLP erhaltenen Anmeldedaten anmelden oder neue Anmeldedaten anfordern.
Ausführliche Anleitung
- KV RLP "Benutzerhandbuch Terminplanung | Praxis"pdf, 1,55 MB