TSVG-Konstellation: TSS-Terminfall
Die Untersuchung und Behandlung von Patientinnen und Patienten, die über eine Terminservicestelle in die Praxis kommen, wird seit dem 11. Mai 2019 extrabudgetär und damit in voller Höhe bezahlt. Neben der extrabüdgetäre Vergütung gibt es jetzt auch zusätzlich einen Zuschlag auf die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale von bis zu 50 Prozent.