Qualitätsbericht 2020 | 2 | Genehmigungspflichtige Leistungen
Rund 8.000 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten versorgen in Rheinland-Pfalz die Bevölkerung auf einem medizinisch hohen Niveau. Bundesweite und regional vereinbarte Qualitätsstandards sorgen dafür, dass jede Patientin und jeder Patient passgenau medizinische Leistungen erhält – und das mit einer gesicherten und geprüften Qualität.
Mittlerweile sind rund 50 Prozent aller Leistungen an rechtlichen Voraussetzungen (siehe SGB V) wie zum Beispiel Qualitätssicherungsvereinbarungen, Selektivverträge oder EBM-Regelungen gebunden und dadurch genehmigungspflichtig. Um diese Leistungen ausführen und abrechnen zu können, wird eine Genehmigung seitens der KV RLP benötigt.
Weiterführende Informationen
Die Mehrzahl der diagnostischen und therapeutischen Kassenleistungen unterliegt einer Genehmigungspflicht. Informieren Sie sich näher über das Thema und greifen Sie auf Gesetze, Richtlinien, Qualitätssicherungsvereinbarungen und weitere Materialien zu. Verschaffen Sie sich außerdem einen Überblick über die Qualitätssicherungskommissionen sowie über deren Mitglieder: