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Honorarbericht 2019 | 3 | Besonderheiten 2018

Erläuterungen

EBM-Änderungen

Auch im Jahr 2018 hat der (erweiterte) Bewertungsausschuss Anpassungen am EBM vorgenommen. Die einzelnen Beschlüsse sowie den gesamten EBM und die speziellen Abrechnungsziffern der KV RLP finden hier:

Laborreform zum 1. April 2018

Nach langen Verhandlungen haben sich KBV und GKV-Spitzenverband auf die erste Stufe der Laborreform zum 1. April 2018 geeinigt.

Ziel der Laborreform zum 2. Quartal 2018 war es, die Mengenentwicklung bei den Laborleistungen in den Griff zu bekommen. Denn bundesweit stieg der Umfang an Laborleistungen jährlich im Schnitt um fünf Prozent und damit stärker als die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, aus der diese Leistungen finanziert werden.

Um der Mengenentwicklung und dem daraus entstehenden Finanzierungsproblem zwischen dem hausärztlichen und dem fachärztlichen Versorgungsbereichen entgegenzuwirken, setzte die Reform an verschiedenen Stellen an:

Die Finanzierung der Laborleistungen orientiert sich nach den neuen Regelungen stärker an dem Versorgungsbereich, der das Labor selbst erbringt oder veranlasst. Daher werden nur noch die Leistungen von Laborpraxen nach dem Muster 10 und der Wirtschaftlichkeitsbonus gemeinsam von Hausärztinnen und Hausärzten sowie Fachärztinnen und Fachärzten finanziert.

Außerdem wurde der Vergütungsmechanismus des Wirtschaftlichkeitsbonus überarbeitet. Für die Vergütung der einzelnen Laborleistungen gibt es seit der Reform eine variable Quote von mindestens 89 Prozent des Orientierungswerts. Diese lag vor der Reform fest bei 91,58 Prozent.

Vergütung von Laborleistungen | Überblick

Ein Blick auf die Honorardaten zeigt, dass die über das Muster 10 erbrachten Laborleistungen in Rheinland-Pfalz seit dem 2. Quartal 2018 deutlich rückläufig sind. Während im 1. Quartal 2018 noch Laborleistungen in Höhe von 19,4 Millionen Euro erbracht wurden, liegt die Höhe der erbrachten Leistungen seit dem 2. Quartal 2018 konstant bei rund 16 Millionen Euro je Quartal. Insgesamt sind die Ausgaben in diesem Bereich also um bis zu 3 Millionen Euro je Quartal gesunken.

Auch bei den eigen erbrachten Laborleistungen und Leistungen, die über das Muster 10A erbracht werden, ist seit der Reform ein Rückgang zu verzeichnen.

Wirtschaftlichkeitsbonus

Beim Wirtschaftlichkeitsbonus gab es durch die Laborreform insbesondere bei den Ausnahmekennziffern eine grundlegende Änderung:

Während nach der alten Systematik beim Ansetzen einer Ausnahmekennziffer der komplette Fall für die Bestimmung des Wirtschaftlichkeitsbonus‘ ausgeklammert wurde, gilt dies nach der neuen Systematik nur noch für bestimmte Laborparameter je Fall. Dadurch sind die Hürden für das Erreichen des Wirtschaftlichkeitsbonus höher. Hinzu kommt, dass sich auch die Bewertungen der Ziffern in Punkten für die einzelnen Fachgruppen verändert haben, was teils zu starken Verschiebungen führte. So profitieren HNO-Ärztinnen und HNO-Ärzte sowie Hausärztinnen und Hausärzte von der neuen Systematik, während insbesondere Gynäkologinnen und Gynäkologen seit der Reform vielfach einen geringeren Wirtschaftlichkeitsbonus erzielen.

Ein Blick auf alle Fachgruppen zeigt, dass sich das Honorar für den Wirtschaftlichkeitsbonus insgesamt um rund 500.000 Euro je Quartal verringert hat. Wurden im 1. Quartal 2018 noch 3,4 Millionen Euro Wirtschaftlichkeitsbonus ausgezahlt, waren es im 1. Quartal 2019 nur noch 2,9 Millionen Euro.

Restriktivere Verordnung und Honorarrückgang bei Laborleistungen

Insgesamt ist seit der Umsetzung der Laborreform ein deutlicher Honorarrückgang von rund 3 Millionen Euro im Quartal im Bereich der Laborleistungen zu verzeichnen. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz deutlich restriktiver mit der Erbringung und Veranlassung von Laboruntersuchungen umgehen, seitdem die neuen Regelungen gelten. Dem liegt zum Teil auch eine Verunsicherung hinsichtlich der neuen Berechnungssystematik des Wirtschaftlichkeitsbonus sowie der stärkeren Finanzierung durch den eigenen Versorgungsbereich zugrunde.

Diese Verringerung der Laborleistungen führt dazu, dass die Laborquote in den letzten vier Quartalen zwischen 94 Prozent und 100 Prozent und damit deutlich über der Mindestquote von 89 Prozent lag. Durch diese hohe Quote konnten Honorarrückgänge für Laborpraxen abgefedert werden.

Weitere Informationen zur Laborreform finden Sie hier:

Honorar

Materialien

Glossar

Unser Glossar liefert Ihnen Erklärungen verschiedener Begriffe aus dem Honorarbereich.

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24. April 2024