Zulassungsausschüsse
Ein Zulassungsausschuss ist eine gesetzlich verankerte, unabhängige und regional zuständige Einrichtung.
Aufgaben
Er entscheidet über die Zulassung von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, Medizinischen Versorgungszentren sowie über die Ermächtigung von Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzten wie auch Institutionen im Land. Dazu bestimmt er, ob bestimmte Kooperationsformen möglich sind, eine Zulassung entzogen oder eine Ermächtigung widerrufen werden muss. In seinen Entscheidungen ist ein Zulassungsausschuss an die Vorgaben des Sozialgesetzbuchs sowie an die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte gebunden.
Zusammensetzung
Ein Zulassungsausschuss besteht aus sechs Mitgliedern mit jeweils drei Vertreterinnen bzw. Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen.
Organisation
In Rheinland-Pfalz gibt es fünf Zulassungsausschüsse. Vier hiervon sind für ärztliche Angelegenheiten zuständig. Jeder ärztliche Zulassungsausschuss betreut einen der rheinland-pfälzischen Zulassungsbezirke Koblenz, Rheinhessen-Nahe, Pfalz und Trier. Mit Angelegenheiten der Psychotherapeutenschaft ist ein landesweiter Zulassungsausschuss befasst. Die Geschäftsstellen der Zulassungsausschüsse in Rheinland-Pfalz sind bei der KV RLP angesiedelt.
Anschrift
Angelegenheiten Ärzteschaft
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte Koblenz
Emil-Schüller-Straße 14 – 16
56073 Koblenz
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte Pfalz
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte Rheinhessen-Nahe
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte Trier
Emil-Schüller-Straße 14 – 16
56073 Koblenz
Angelegenheiten Psychotherapeutenschaft
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Psychotherapeuten
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz