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21. Juli 2015

Sorglos & Gründlich – Regressfalle

Im Praxisalltag lauern viele Fallstricke, zum Beispiel in der Abrechnung medizinischer Leistungen oder in der Verordnung. Wie Niedergelassene diese umgehen können, zeigen Dr. Sorglos und Dr. Gründlich – zwei mehr oder weniger typische Ärzte, die in gleichen Situationen sehr unterschiedlich reagieren. In dieser Folge: die Regressfalle.

Service

Lesefassung

Mutter: Wir haben eine ziemlich schlaflose Nacht hinter uns. Der Kleine musste mindestens fünf Mal auf die Toilette und er hat ständig über Bauchschmerzen gejammert. Sie hatten Max doch mal so ein tolles Mittel gegen Durchfall verschrieben, dieses Mutadingsbums.

Dr. Sorglos: Sie meinen wahrscheinlich Mutaflor Suspension. Hier, bitte.

Mutter: Danke.

Dr. Gründlich: Es tut mir leid, aber Mutaflor Suspension gibt es nicht auf Kassenrezept. Mäxchen ist ja mittlerweile sechs Jahre alt und kein Kleinkind mehr. Ich könnte Ihrem Sohn Mutaflor Suspension nur privat verordnen. Die kleinste Packung kostet 22 Euro. Aber ich habe da als Alternative noch ein anderes Präparat aus der gleichen Wirkstoffgruppe. Das funktioniert auch gut und gibt es auf Kassenrezept. Und es hilft auch sehr gut gegen Durchfall.

Dr. Sorglos: Was? Welchen Schaden soll ich angerichtet haben? 1.000 Euro wollen die von mir? Ich muss sofort Widerspruch einreichen.

KV: Lieber Dr. Sorglos. Dein Widerspruch hat leider nichts genutzt. Hinsichtlich der Verordnungen von Mutaflor Suspension ist in vollem Umfang ein Regress in Höhe von 1.000 Euro zu leisten. Der Grund: Nichtbeachtung von Nummer 12b Anlage III Arzneimittelrichtlinie in 20 Fällen.

Filmothek

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