Annahme von Angeboten kann ungewollte Kosten verursachen
Verschiedene Verlage werben regelmäßig damit, die Anschriften von Ärzten sowie diverse fachliche Zusatzangaben kostenfrei in ein Ärzteverzeichnis, Branchenbuch oder Internetportal aufzunehmen. Bei genauerer Betrachtung der allgemeinen Geschäftsbedingungen entpuppt sich das vermeintlich günstige Angebot jedoch häufig als kostenpflichtig.
Das Angebot zur Aktualisierung eines bestehenden Eintrags im "Verzeichnis der Mediziner" wird derzeit von einem Verlag mit Sitz in Lissabon versendet. Bereits im Juni dieses Jahres hat die Bezirksärztekammer Koblenz vor diesem Anbieter gewarnt. Durch die Annahme des Angebots können den Ärzten rund 1.258 Euro oder mehr an Kosten für nur eine Anzeige entstehen. Daher sollte auf das Schreiben nicht geantwortet werden.
KV RLP empfiehlt: Angebote immer genau prüfen
Eine solche Korrekturofferte, wie sie der Lissabonner Anbieter verbreitet, sieht das Amtsgericht Wiesloch als irreführend an. Schon 2001 verneinte es in einem ähnlichen Fall den Zahlungsanspruch eines Verlags (Az.: 4 C 95/01). Die KV RLP empfiehlt, derartige Angebote immer genau zu prüfen. So können ungewollt kostenpflichtige Aufträge und mögliche rechtliche Auseinandersetzungen von vornherein vermieden werden.
Grundsätzlich kann ein Eintrag in ein öffentliches Verzeichnis durchaus sinnvoll sein. Auch die rheinland-pfälzische Berufsordnung erlaubt einen solchen, sofern das Verzeichnis bestimmte Kriterien erfüllt. So gilt zum Beispiel die Voraussetzung, dass es einen unentgeltlichen Grundeintrag bereithält – und genau hier setzen die Anbieter mit ihren kostenpflichtigen Korrekturofferten häufig an. Eine Verpflichtung zum Eintrag in ein öffentliches Verzeichnis gibt es für Ärzte übrigens nicht.
Kostenfrei und sicher: der KV RLP-Arztfinder
Eine kostenfreie und sichere Möglichkeit ist der Eintrag in den Arztfinder der KV RLP. Unter www.kv-rlp.de kann sich jeder Niedergelassene aus Rheinland-Pfalz mit Praxisadresse, Leistungen und besonderen Serviceangeboten präsentieren. Mit inzwischen rund 8.000 Einträgen bietet der KV RLP-Arztfinder eine nahezu hunderprozentige Abdeckung aller Ärzte und Psychotherapeuten, die aktuell ambulant in Rheinland-Pfalz tätig sind. Der KV RLP-Arztfinder wird von Patienten und Fachleuten gleichermaßen intensiv als schnelles, komfortables Rechercheinstrument genutzt.
Die Aufnahme erfolgt automatisch zunächst mit den Grunddaten aus dem Arztregister. Diese können über eine schriftliche Mitteilung an die KV RLP aktualisiert oder erweitert werden, zum Beispiel um Zusatzinformationen zu Fremdsprachen, Barrierefreiheit oder vorhandenen Parkmöglichkeiten. Wer nicht verzeichnet sein möchte, kann schriftlich widersprechen.