Für die Dokumentation der zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen ist das "Gesundheitscheckheft für Kinder und Jugendliche" erforderlich
Die Service GmbH des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. und die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung haben eine Vereinbarung über den Einbehalt und die Abführung einer Sachkostenpauschale für die Dokumentationsvorlage im Rahmen der Umsetzung der Verträge zur U10, U11 und J2 mit Knappschaft und Techniker getroffen.
Checkheft für die Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen erforderlich
Für die Durchführung der zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen U10/U11 oder J2 ist neben der Untersuchung eine Dokumentation erforderlich. Für letztere muss unbedingt das grüne "Gesundheitscheckheft für Kinder und Jugendliche" des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. (bvkj) benutzt werden. Dieses stellt der bvkj gegen Entgelt zur Verfügung. Auch die Auslieferung der Hefte übernimmt die bvkj.Service GmbH.
Das Entgelt für das Heft beträgt 0,85 Euro, wird bei der Abrechnung der Gebührenordnungsposition (81102 für U10, 81120 für U11 und 81121 für J2) direkt einbehalten und von der KV RLP quartalsweise an die bvkj.Service GmbH überwiesen. An den Verträgen teilnehmende Ärzte können das Heft als Druckversion erhalten oder im Internet als Dokument herunterladen.
Es gibt daher folgende Möglichkeiten für den Bezug der Hefte, wobei unterschiedliche Varianten für Kinder-/Jugend- sowie Hausärzte bestehen:
Druckversion
Elektronische Version
Hausärzte, die aufgrund einer Genehmigung teilnehmen, müssen diese bei allen Bezugsmöglichkeiten einmalig bei der bvkj.Service GmbH vorlegen.
Die Verträge sowie der Bestellschein für die Checkhefte stehen in der rechten Spalte dieser Seite zum Download bereit.