Impfungen können gleichzeitig, aber an getrennten Impforten verabreicht werden
Aktuell empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO), bis zum Vorliegen weiterer Ergebnisse einer Risikobewertung bei der ersten Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen die getrennte Gabe der MMR-Impfung einerseits und der Varizellen-Impfung andererseits zu bevorzugen. Die beiden Impfungen können gleichzeitig, aber an getrennten Impforten verabreicht werden. Die zweite MMRV-Impfung kann wieder mit dem MMRV-Kombinationsimpfstoff erfolgen.
Die aktuelle STIKO-Empfehlung berücksichtigt die Ergebnisse einer Metaanalyse aus klinischen Studien mit Priorix-Tetra®. Die Metaanalyse weist darauf hin, dass nach der ersten Dosis Priorix-Tetra® Fieberkrämpfe im Zeitraum von fünf bis zwölf Tagen häufiger auftreten als bei gleichzeitiger Gabe von zwei entsprechenden, aber getrennt verabreichten Impfstoffen.
Nach Beratungen der EMA wurde die Fachinformation von Priorix Tetra® dahin gehend ergänzt, dass bei Kindern mit Krampfanfällen in der Eigen- beziehungsweise Familienanamnese oder einer zerebralen Schädigung in der Vorgeschichte Priorix-Tetra® mit Vorsicht angewendet werden sollte.
Darüber hinaus sind Kinder mit Fieberkrampfen in der Anamnese engmaschig zu überwachen.
Derzeit werden die vorliegenden Daten ausgewertet. Die Ergebnisse werden für 2012 erwartet.
Aufgrund der aktuellen STIKO-Empfehlungen hat die KV RLP mit den Krankenkassenverbänden Folgendes abgestimmt:
Zunächst begrenzt bis zum 30. Juni 2012 kann die erste Impfung gegen MMRV in die Komponenten MMR und V aufgeteilt werden. Die MMR-Impfung (89301) und die Varizellen-Impfung (89125) sind jeweils einzeln am gleichen Tag als Kassenleistung abrechnungsfähig. Beide Impfstoffe sind bei vorliegender Indikation nach Schutzimpfungsrichtlinie als Sprechstundenbedarf zu beziehen. Dabei ist auf die Auswahl von preisgünstigen Impfstoffen zu achten. Anschließende MMRV-Impfungen (89401) sollten gemäß der Impfvereinbarung mit dem Vierfachimpfstoff erfolgen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 24. November 2011 beschlossen, den Hinweis der STIKO über die Verwendung von Kombinationsimpfstoffen zur Impfung gegen MMRV in der Schutzimpfungsrichtlinie zu berücksichtigen.