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20. Januar 2012

Schutzimpfungs-Richtlinie: G-BA beschließt Anpassung zur Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken

Gemeinsamer Bundesausschuss übernimmt Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Verwendung des MMRV-Kombinationsimpfstoffes

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Schutzimpfungs-Richtlinie in den Abschnitten zur Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln im ersten Satz von Spalte 2 wie folgt geändert:



"Immunisierung beginnend mit der ersten Impfdosis im Alter zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat und Abschluss mit der zweiten Impfdosis vor Ende des zweiten Lebensjahres vorzugsweise mit einem MMR- beziehungsweise MMRV-Kombinationsimpfstoff."



Damit übernimmt der G-BA die Empfehlung der Ständigen Impfkommission vom 26. September 2011 (Epidemiologisches Bulletin, Seite 352) zur Verwendung des MMRV-Kombinationsimpfstoffes. Für die erste Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen wird zunächst die getrennte Gabe der kombinierten Masern-Mumps-Röteln-Impfung einerseits und einer Varizellen-Impfung andererseits empfohlen. Die zweite Impfung kann dann mit einem MMRV-Kombinationsimpfstoff erfolgen.



Der Beschluss wurde am 18. Januar 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Änderung tritt mit Wirkung vom 24. November 2011 in Kraft.


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