Personenkreis konkretisiert und neue Abrechnungsnummer geschaffen
Im August 2011 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Institutes (STIKO) Änderungen der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) beschlossen. Der Beschluss tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 12. November 2011 in Kraft.
Die Änderungen und Ergänzungen der SI-RL betreffen die Schutzimpfungen gegen Pneumokokken und Masern; Mumps, Röteln (MMR). Bei der Impfung gegen Pneumokokken wurde der Personenkreis konkretisiert und die Auffrischimpfung Pneumokokken eingeschränkt. Für die Kombinationsimpfung gegen Masern/Mumps/Röteln bei Erwachsenen bei entsprechender Indikation wurde die Abrechnungsnummer 89301 neu geschaffen:
Maßgeblich ist die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.