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16. Dezember 2011

Schutzimpfungen: Änderungen bei Pneumokokken und Masern, Mumps, Röteln

Personenkreis konkretisiert und neue Abrechnungsnummer geschaffen

Im August 2011 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Institutes (STIKO) Änderungen der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) beschlossen. Der Beschluss tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 12. November 2011 in Kraft.

 

Die Änderungen und Ergänzungen der SI-RL betreffen die Schutzimpfungen gegen Pneumokokken und Masern; Mumps, Röteln (MMR). Bei der Impfung gegen Pneumokokken wurde der Personenkreis konkretisiert und die Auffrischimpfung Pneumokokken eingeschränkt. Für die Kombinationsimpfung gegen Masern/Mumps/Röteln bei Erwachsenen bei entsprechender Indikation wurde die Abrechnungsnummer 89301 neu geschaffen:

  • 89120 Pneumokokken: Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge angeborener oder erworbener Immundefekte mit T- und/ oder B-zellularer Restfunktion oder infolge einer chronischen Erkrankung
  • 89120R Pneumokokken: Bei weiterbestehender Indikation (angeborene und erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellularer Restfunktion, chronische Nierenkrankheiten/nephrotisches Syndrom)
  • 89301 Masern/Mumps/Röteln im Erwachsenenalter bei entsprechender bestehender Indikation


Maßgeblich ist die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.


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