Struktur des Qualitätszirkels rechtzeitig prüfen und anpassen
Nach der aktuellen Qualitätszirkel-Leitlinie der KV RLP endet die Übergangsregelung für die vor Inkrafttreten dieser Leitlinie anerkannten Qualitätszirkel zum 31. Dezember 2011. Eine Anerkennung über den 31. Dezember 2011 hinaus erfolgt nur bei Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen nach den Vorgaben dieser Leitlinie.
Die KV RLP wird die Qualitätszirkelmoderatoren frühzeitig vor Ablauf der Übergangsregelung daran erinnern, die derzeitige Struktur ihres Qualitätszirkels im Hinblick auf die nach der Qualitätszirkel-Leitlinie gültigen Anerkennungsvoraussetzungen zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.