Mitgliederbereich

Zu den Online-Diensten. Wählen Sie Ihre Zugangsart.

Anmeldung Anmeldung Hilfe
16. Januar 2012

Praxisverwaltungssoftware: darauf sollten Praxen im neuen Jahr achten

Aktuelle Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und zur neuen Fassung von Muster 10 – Laborüberweisungen

 

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Oktober 2011 mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) begonnen. Die folgenden aktuellen Informationen und Hinweise unterstützen Sie bei der Umstellung von der alten Krankenversicherungskarte auf die eGK. Außerdem setzen wir Sie über eine neue Fassung von Muster 10 – Laborüberweisung in Kenntnis. 



Angabe des Versicherungsendes der eGK auf Formularen 
Die elektronische Gesundheitskarte enthält in der Regel keine Angabe zum Ende eines Versicherungsverhältnisses. Auf Vordrucken und im Datensatz für die Quartalsabrechnung ist für diese Information allerdings ein Textfeld vorgesehen, das vom Praxisverwaltungssystem automatisch ausgefüllt wird. Bei Karten ohne Datum zum Versicherungsende wird deshalb aus technischen Gründen das Ende des Folgequartals vermerkt. Diese Information hat für das aktuelle Quartal keinerlei Auswirkungen und kann ignoriert werden. 



Testkarten ab April ungültig 
In Vorbereitung auf den bundesweiten Start der eGK hatten die Krankenkassen in sieben Testregionen jeweils 10.000 Karten probeweise ausgegeben. Versicherte, die im Besitz einer solchen Testkarte sind, müssen diese bis 31. März 2012 bei ihrer Krankenkasse gegen eine neue eGK eintauschen. Bei den Testkarten handelt es sich um Karten der sogenannten Generation 0, die zum 1. April 2012 ihre Gültigkeit verlieren. Die Versicherten erhalten deshalb eine neue Karte der Generation 1, die seit Oktober 2011 nach und nach an alle gesetzlich Krankenversicherten ausgegeben werden. 



Sollte ein Versicherter in den nächsten Wochen mit einer Testkarte in Ihre Praxis kommen, erhalten Sie beim Einlesen einen entsprechenden Hinweis (nicht bei mobilen Kartenterminals). Bitte machen Sie den Patienten dann darauf aufmerksam, dass er sich zum Austauschen der Karte mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen soll. Ab dem 2. Quartal 2012 können die Testkarten nicht mehr eingelesen werden. Bei betroffenen Patienten kommt dann das Ersatzverfahren zum Einsatz. Hinweis: Ob es sich bei der eGK um eine aktuelle Karte der Generation 1 handelt, erkennen Sie auch an der Kennzeichnung G1 unterhalb des aufgedruckten Schriftzuges "Gesundheitskarte" auf der Karte.



Administration-PIN gut aufbewahren 
Bei der Inbetriebnahme Ihres neuen eGK-Kartenterminals wurden Sie aufgefordert, eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) festzulegen. Bewahren Sie diese Administrations-PIN bitte gut auf. Sie benötigen sie bei Aktualisierungen der Betriebssoftware Ihres Kartenterminals, zum Beispiel beim Übergang vom Offline- zum Online-Betrieb. Mit der PIN authentifizieren Sie sich und verhindern, dass Unbefugte Zugang zu Ihren Geräten erlangen. 



Tipp

  • Bewahren Sie die PIN für jedes Ihrer Kartenterminals so auf, dass Sie sie auch zu einem späteren Zeitpunkt griffbereit haben. 
  • Wählen Sie für die Ablage der PIN einen sicheren, vor unberechtigtem Zugriff geschützten Ort. 


Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben, muss das Kartenterminal in der Regel auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt werden. Dafür verlangen viele Hersteller das Einsenden des Gerätes, was mit zusätzlichen Kosten verbunden sein wird. Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Kartenterminalhersteller oder Ihren Servicepartner. 



Neues Muster 10 – Laborüberweisung 
Zum 1. Januar 2012 wurde eine neue Fassung von Muster 10 – Laborüberweisung eingeführt. Durch die verpflichtende Einführung der Online-Abrechnung sind die Abrechnungsfelder entfallen. Gleichzeitig sind Optimierungen vorgenommen und neue vertragliche Regelungen umgesetzt worden.



Die Neuerungen sehen wie folgt aus: 

  • Auf dem Formular ist mehr Platz für die Auftragsbeschreibung. 
  • Das Auftragsfeld wurde in die Bereiche Diagnose/Verdachtsdiagnose, Befund/Medikation und Auftrag unterteilt. 
  • Die Felder "Abnahmedatum" und "Abnahmezeit" wurden aufgenommen. 
  • Neu sind auch die Ankreuzfelder "eingeschränkter Leistungsanspruch gemäß §16 Abs. 3a SGB V", "Empfängnisregelung, Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch". 
  • Ein Dringlichkeitsstatus kann angekreuzt sowie ein Befundweg (per Telefon- oder Fax-Nummer) angegeben werden. 
  • Das Formular enthält eine maschinenlesbare Zusammenfassung der Formularinformationen. 

 
Neu auf dem Formular ist außerdem das Ankreuzfeld "Behandlung gemäß §116b SGB V". Dieses Feld muss derzeit nicht angekreuzt werden. 

 

Weitere Informationen
Mehr Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in der rechten Spalte dieser Seite.


KV RLP  |  Isaac-Fulda-Allee 14, 55124 Mainz  |  Telefon 0 61 31 / 326-326
Fax 0 61 31 / 326-327  |  E-Mail service@kv-rlp.de