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14. Dezember 2011

Praxisgebühr: Ausstellen von Überweisungen durch Fachärzte

Aktuelle Informationen der KV RLP zur Abrechnung

Folgende Ärzte dürfen nur auf Überweisung in Anspruch genommen werden:

  • Laboratoriumsmedizin
  • Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
  • Nuklearmedizin
  • Pathologie
  • Radiologische Diagnostik beziehungsweise Radiologie
  • Strahlentherapie und Transfusionsmedizin

 

Alle anderen Fachgruppen kann ein Patient auch ohne Überweisung in Anspruch nehmen. In diesem Fall muss der Patient die Praxisgebühr bei dem Facharzt bezahlen, es sei denn, es liegt eine Ausnahme vor, zum Beispiel Befreiung oder Patient ist noch keine 18 Jahre alt. Der Facharzt kann den Patienten anschließend an andere (Fach-)Ärzte weiter überweisen, wenn entsprechende Indikationen vorliegen. Überweisungen an einen Arzt derselben Fachgruppe sind, vorbehaltlich abweichender Regelungen im Gesamtvertrag, nur zulässig

  • zur Inanspruchnahme besonderer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die vom behandelnden Vertragsarzt nicht erbracht werden,
  • zum Wechsel des Aufenthaltsortes eines Patienten,
  • zur Fortsetzung einer abgebrochenen Behandlung.

Info-Center

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