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14. November 2011

Influenza: Impfung nach Abrechnungsnummer 89112

Zur Vermeidung von Beanstandungen durch die Krankenkassen bitten wir Sie, die jeweilige Indikation gemäß Schutzimpfungsrichtlinie zu begründen.

 

Die Impfung gegen die saisonale Influenza ist für Personen über 60 Jahre eine Standardimpfung zu Lasten der GKV (KV-Abrechnungsnummer 89111).

Für die Durchführung und Abrechnung der Grippeschutzimpfung als Indikationsimpfung (KV-Abrechnungsnummer 89112) zu Lasten der GKV beachten Sie bitte folgende Regelungen:

Indikation
(Maßgeblich sind die Texte der Schutzimpfungsrichtlinie)

Begründung in der Abrechnung

Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung in Folge eines Grundleidens, zum Beispiel:

  • chronische Krankheiten der Atmungsorgane
  • chronische Herz-, Kreislauf-, Leber und Nierenkrankheiten
  • Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten
  • Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben
  • chronische neurologische Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können
  • Personen mit angeborenen und erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion
  • HIV

Angabe „Chroniker“ im Begründungsfeld (Feldkennung 5009 „freier Begründungstext“).
Die Angabe „Chroniker“ kann entfallen, wenn in demselben Behandlungsfall die GOP 03212 (Chronikerpauschale Hausärzte) oder die GOP 04212 (Chronikerpauschale Kinderärzte) erbracht und abgerechnet werden.

Alle Schwangeren ab dem zweiten Trimenon beziehungsweise bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung in Folge eines Grundleidens ab dem ersten Trimenon

Angabe „Schwangerschaft“ im Begründungsfeld (Feldkennung 5009 „freier Begründungstext“)
 Die Angabe „Schwangerschaft“ kann entfallen, wenn in demselben Behandlungsfall die GOP 01770 (Mutterschaftsvorsorge) erbracht und abgerechnet wird.

Bewohner in Alten- oder Pflegeheimen

Angabe „Heimbewohner“ im Begründungsfeld (Feldkennung 5009 „freier Begründungstext“)
Die Angabe „Heimbewohner“ kann entfallen, wenn in demselben Behandlungsfall die GOP 01415 (Besuch in Pflege-/Altenheimen) erbracht und abgerechnet wird.

Berufliche Indikationen gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie. Personen mit erhöhter Gefährdung, zum Beispiel:

  • medizinisches Personal
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von Ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können
  • Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln

Angabe „berufliche Indikation lt. STIKO“ im Begründungsfeld (Feldkennung 5009 „freier Begründungstext“)


Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Grippeschutzimpfung in der Impfsaison 2011/2012 finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite.


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