Zur Vermeidung von Beanstandungen durch die Krankenkassen bitten wir Sie, die jeweilige Indikation gemäß Schutzimpfungsrichtlinie zu begründen.
Die Impfung gegen die saisonale Influenza ist für Personen über 60 Jahre eine Standardimpfung zu Lasten der GKV (KV-Abrechnungsnummer 89111).
Für die Durchführung und Abrechnung der Grippeschutzimpfung als Indikationsimpfung (KV-Abrechnungsnummer 89112) zu Lasten der GKV beachten Sie bitte folgende Regelungen:
Indikation | Begründung in der Abrechnung |
|---|---|
Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung in Folge eines Grundleidens, zum Beispiel:
| Angabe „Chroniker“ im Begründungsfeld (Feldkennung 5009 „freier Begründungstext“). |
Alle Schwangeren ab dem zweiten Trimenon beziehungsweise bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung in Folge eines Grundleidens ab dem ersten Trimenon | Angabe „Schwangerschaft“ im Begründungsfeld (Feldkennung 5009 „freier Begründungstext“) |
Bewohner in Alten- oder Pflegeheimen | Angabe „Heimbewohner“ im Begründungsfeld (Feldkennung 5009 „freier Begründungstext“) |
Berufliche Indikationen gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie. Personen mit erhöhter Gefährdung, zum Beispiel:
| Angabe „berufliche Indikation lt. STIKO“ im Begründungsfeld (Feldkennung 5009 „freier Begründungstext“) |
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Grippeschutzimpfung in der Impfsaison 2011/2012 finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite.