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22. Dezember 2011

Hausarztzentrierte Versorgung: Fortführungsvereinbarung Knappschaft ab 1. Januar 2012 in Kraft

Die Neuerungen im Überblick

Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 tritt eine Fortführungsvereinbarung des zwischen Knappschaft und AG Vertragskoordinierung, dem Zusammenschluss von 16 KVen und KBV, geschlossenen und am 30. September beendeten Vertrags zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73 b SGB V in Kraft.

 

Der Fokus wurde auf die Entwicklung neuer Versorgungsmodelle gelegt. Den Anfang macht der sogenannte Medikationscheck, bei dem der teilnehmende Arzt je nach Aufwand der Wirkstoffanalyse und Beratung des Patienten zwischen 80 und 160 Euro zusätzlich erhalten kann. Ein weiterer Punkt ist die Reduzierung der Quartalspauschale.

 

Im Einzelnen

  • Die Quartalspauschale wurde von 9 auf 4 Euro pro Quartal gesenkt.(Anlage 9 des Vertrags)
  • Ein Medikationscheck wird eingeführt. Dieser kann je nach Beratungsaufwand mit 80 oder 160 Euro vergütet werden. 
    (Anlage 9 des Vertrags)

Medikationsscheck
Die Voraussetzungen für den Medikationscheck sind in Anlage 10 des Vertrags geregelt und nachfolgend im Wesentlichen zusammengefasst:

  • Die Knappschaft identifiziert Versicherte anhand von Wirkstoffen (Verordnungen) und informiert den Hausarzt.
  • Der Hausarzt informiert den Patienten und holt im Falle von Interesse dessen Einverständnis ein. Die Erklärung wird vom Hausarzt an die Krankenkasse gefaxt. Erklärungsmuster und Faxnummer sind bei der Krankenkasse erhältlich.
  • Die Krankenkasse schickt dem Hausarzt nach Zustimmung des Patienteneine Wirkstoffliste. Der Arzt überprüft Diagnosen, erfragt Selbstmedikationen des Patienten, prüft die Wirkstoffe nach bestimmten Kriterien, die Relevanz für den Patienten haben, und dokumentiert einen Maßnahmenkatalog auf einer dafür zu verwendenden Verordnungsliste.
  • Bespricht sich der Hausarzt mit einem Facharzt oder einer stationären Einrichtung hinsichtlich der Ergebnisse seines Medikationschecks, so kann eine Vergütung in Höhe von 160 Euro erzielt werden.
  • Abschließend bespricht der Hausarzt Ergebnisse und Verordnungsliste mit dem Patienten und leitet die Liste – auch als Abrechnungsbeleg – an Krankenkasse und KV weiter.

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