Aktuelle Informationen der KV RLP zur Verordnung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. September 2009 eine übersichtliche und der Rechtsprechung angepasste Neufassung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-Richtlinie) beschlossen. Es handelt sich um eine umfassende Überarbeitung.
Die Neufassung enthält redaktionelle Änderungen, betreffend vor allem Aufbau und Gliederung der Richtlinie, die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern, eine bessere Übersichtlichkeit sowie klarstellende und der Rechtsprechung angepasste Änderungen des Leistungsverzeichnisses.
Handhabung von Kompressionsverbänden und -strümpfen
Eine Klarstellung im Leistungsverzeichnis der zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähigen Maßnahmen war hinsichtlich der Handhabung von Kompressionsverbänden und -strümpfen erforderlich
Sowohl das An- als auch das Ablegen eines Kompressionsverbandes bzw. das An- oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen kann unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen im Rahmen der HKP-Richtlinie erbracht werden:
Bei Patientinnen und Patienten mit
Dies muss aus der Verordnung hervorgehen.
Ständige Krankenbeobachtung
Außerdem wurde im Leistungsverzeichnis verankert, dass die ständige Krankenbeobachtung Teil der Häuslichen Krankenpflege sein kann, wenn sie notwendig ist, um bei lebensbedrohlichen Zuständen sofort eingreifen zu können. In diesem Punkt wurde die HKP-Richtlinie an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.
Inkrafttreten
Der vorgenannte Beschluss des G-BA zur Neufassung der HKP-Richtlinie vom 17. September 2009 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 10. Februar 2010 in Kraft.