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10. Februar 2010

Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Neufassung in Kraft getreten

Aktuelle Informationen der KV RLP zur Verordnung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. September 2009 eine übersichtliche und der Rechtsprechung angepasste Neufassung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-Richtlinie) beschlossen. Es handelt sich um eine umfassende Überarbeitung.

 

Die Neufassung enthält redaktionelle Änderungen, betreffend vor allem Aufbau und Gliederung der Richtlinie, die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern, eine bessere Übersichtlichkeit sowie klarstellende und der Rechtsprechung angepasste Änderungen des Leistungsverzeichnisses.

 

Handhabung von Kompressionsverbänden und -strümpfen
Eine Klarstellung im Leistungsverzeichnis der zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähigen Maßnahmen war hinsichtlich der Handhabung von Kompressionsverbänden und -strümpfen erforderlich

 

Sowohl das An- als auch das Ablegen eines Kompressionsverbandes bzw. das An- oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen kann unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen im Rahmen der HKP-Richtlinie erbracht werden:

 

Bei Patientinnen und Patienten mit

  • einer erheblichen Einschränkung der Grob- und Feinmotorik der oberen Extremitäten
  • einer starken Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit
  • einer starken Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit oder Realitätsverlust, so dass die Compliance bei der Therapie nicht sichergestellt ist oder
  • entwicklungsbedingt noch nicht vorhandener Fähigkeit, die Leistung zu erlernen oder selbstständig durchzuführen.

Dies muss aus der Verordnung hervorgehen.

 

Ständige Krankenbeobachtung
Außerdem wurde im Leistungsverzeichnis verankert, dass die ständige Krankenbeobachtung Teil der Häuslichen Krankenpflege sein kann, wenn sie notwendig ist, um bei lebensbedrohlichen Zuständen sofort eingreifen zu können. In diesem Punkt wurde die HKP-Richtlinie an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.

 

Inkrafttreten
Der vorgenannte Beschluss des G-BA zur Neufassung der HKP-Richtlinie vom 17. September 2009 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 10. Februar 2010 in Kraft.


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