Mitgliederbereich

Zu den Online-Diensten. Wählen Sie Ihre Zugangsart.

Anmeldung Anmeldung Hilfe
8. Februar 2010

Freie Leistungen im zweiten Quartal: KV RLP und Kassen verständigen sich auf Begrenzung

Hochrechnungen ergeben Erhöhung der RLV-Fallwerte

Am 8. Januar haben die KV RLP und die rheinland-pfälzischen Krankenkassen-Verbände einen Modus zur Begrenzung der freien Leistungen mit Wirkung für das zweite Quartal 2010 abgestimmt.

 

Im Vorgriff auf eine bundesweite Regelung ab 1. Juli 2010 wird die KV RLP damit bereits für das zweite Quartal 2010 eine Begrenzung des Vergütungsvolumens für einen definierten Katalog von freien Leistungen auf 80 Prozent des dafür im dritten Quartal 2009 zur Verfügung gestellten Honorars vornehmen.

 

Der Vorstand der KV RLP folgt damit einem Auftrag der Vertreterversammlung, die auf eine Begrenzung freier Leistungen mit Wirkung zum 1. April 2010 gedrängt hatte. Das mit dieser Begrenzung frei werdende Honorarvolumen wird zur Stützung der RLV-Fallwerte herangezogen.

 

Hochrechnungen
Nach derzeitigen Hochrechnungen erhöhen sich damit die RLV-Fallwerte im fachärztlichen Bereich um durchschnittlich etwa sechs Prozent und im hausärztlichen Bereich um etwa 1,2 Prozent. Mit dieser Maßnahme erhoffen sich die Vertragspartner insbesondere eine Stabilisierung des fachärztlichen Vergütungsniveaus im Regelleistungsbereich.


Info-Center

KV RLP  |  Isaac-Fulda-Allee 14, 55124 Mainz  |  Telefon 0 61 31 / 326-326
Fax 0 61 31 / 326-327  |  E-Mail service@kv-rlp.de