Hochrechnungen ergeben Erhöhung der RLV-Fallwerte
Am 8. Januar haben die KV RLP und die rheinland-pfälzischen Krankenkassen-Verbände einen Modus zur Begrenzung der freien Leistungen mit Wirkung für das zweite Quartal 2010 abgestimmt.
Im Vorgriff auf eine bundesweite Regelung ab 1. Juli 2010 wird die KV RLP damit bereits für das zweite Quartal 2010 eine Begrenzung des Vergütungsvolumens für einen definierten Katalog von freien Leistungen auf 80 Prozent des dafür im dritten Quartal 2009 zur Verfügung gestellten Honorars vornehmen.
Der Vorstand der KV RLP folgt damit einem Auftrag der Vertreterversammlung, die auf eine Begrenzung freier Leistungen mit Wirkung zum 1. April 2010 gedrängt hatte. Das mit dieser Begrenzung frei werdende Honorarvolumen wird zur Stützung der RLV-Fallwerte herangezogen.
Hochrechnungen
Nach derzeitigen Hochrechnungen erhöhen sich damit die RLV-Fallwerte im fachärztlichen Bereich um durchschnittlich etwa sechs Prozent und im hausärztlichen Bereich um etwa 1,2 Prozent. Mit dieser Maßnahme erhoffen sich die Vertragspartner insbesondere eine Stabilisierung des fachärztlichen Vergütungsniveaus im Regelleistungsbereich.