Ab 1. Januar 2012 Erbringung und Abrechnung von Leistungen nicht mehr möglich
Die BKK Mobil Oil hat den Vertrag nach § 73 c SGB V zur homöopathischen Therapie fristgemäß zum 31. Dezember 2011 gekündigt.
Mit Wirkung ab 1. Januar 2012 sind damit die Erbringung und Abrechnung von Leistungen nach diesem Vertrag nicht mehr möglich.