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13. September 2011

BKK Mobil Oil: Kündigung des Vertrags zur homöopathischen Therapie

Ab 1. Januar 2012 Erbringung und Abrechnung von Leistungen nicht mehr möglich

Die BKK Mobil Oil hat den Vertrag nach § 73 c SGB V zur homöopathischen Therapie fristgemäß zum 31. Dezember 2011 gekündigt.

 

Mit Wirkung ab 1. Januar 2012 sind damit die Erbringung und Abrechnung von Leistungen nach diesem Vertrag nicht mehr möglich.


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