Verbleib von Impfstoffen eindeutig nachweisen
Wird ein über Sprechstundenbedarf bezogener Impfstoff durch die Apotheke aufgrund eines Chargenrückrufs aus der Arztpraxis zurückgenommen (aktuelles Beispiel ist der Grippeimpfstoff Preflucel®), sollte die Praxis eine schriftliche Bestätigung mit Abholdatum und entsprechender Menge verlangen.
Diese Bestätigung ist wichtig, um die Impfstoffübergabe zu dokumentieren. Stellen die Kassen später im Rahmen einer Prüfung Diskrepanzen zwischen verordneten Impfdosen und Impfleistungen der Praxis fest, kann somit der Verbleib des Impfstoffes eindeutig nachgewiesen werden.
Weiterführende Informationen
Abteilung Verordnungsmanagement
Hotline-Nummer: 0 61 31 / 326-169