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27. Januar 2012

Arzneimittel-Verschreibungsverordnung: "T-Rezept" muss gesetzlichen Vorschriften entsprechen

Krankenkassen beanstanden immer öfter formale Fehler bei der Verschreibung von Thalidomid

Nachdem einige Krankenkassen fehlerhaft ausgefüllte T-Rezepte beanstandet und derartige Apothekenabrechnungen retaxiert haben, weist die KV RLP nochmals auf einige Besonderheiten der T-Rezepte hin.

 

Bei der Ausstellung eines T-Rezeptes sind folgende Angaben des verschreibenden Arztes gesetzlich vorgeschrieben: 

  • Name und Geburtsdatum des Patienten (§ 2 Abs. 1 AMVV)
  • Datum der Ausfertigung (Gültigkeit bis zu sechs Tage ab Ausstellungstag; § 2 Abs. 1 und § 3 a Abs. 4 AMVV)
  • Bestätigung durch Ankreuzen: alle Sicherheitsbestimmungen werden eingehalten und dem Patienten wurde das medizinische Informationsmaterial ausgehändigt (§ 3a Abs. 2 AMVV)
  • Bestätigung durch Ankreuzen: "In-Label" oder "Off-Label" (§ 3a Abs. 2 AMVV) 
  • Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes inklusive Stärke, Darreichungsform und Menge bzw. bei Rezepturarzneimitteln die Zusammensetzung nach Art und Menge sowie die Gebrauchsanweisung (Höchstmenge ist begrenzt; § 2 Abs. 1 und § 3a Abs. 3 AMVV)
  • Name, Berufsbezeichnung, Anschrift und – nicht explizit erwähnt, aber empfehlenswert – Telefonnummer der verschreibenden ärztlichen Person (§ 2 Abs. 1 AMVV) 
  • die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden ärztlichen Person (§ 2 Abs. 1 AMVV)

Beachten: T-Rezepte sind personengebunden
T-Rezepte sind ebenso wie Betäubungsmittelrezepte personengebunden. Sie werden von dem Arzt persönlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angefordert und personenbezogen ausgegeben (§ 3a Abs. 5 AMVV). Insbesondere ist in Gemeinschaftspraxen und Krankenhäusern darauf zu achten, dass die T-Rezepte – ebenso wie die BtM-Rezepte – nicht unter den verschiedenen Ärzten ausgetauscht werden. Ärzte, die nicht im T-Register registriert sind, dürfen grundsätzlich – das heißt auch im Vertretungsfall – keine T-Rezepte unterschreiben.


Info-Center

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