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28. Oktober 2011

Arzneimittel-Richtlinie: Off-Label-Use von Aldesleukin und Dapson

Arzneimittel-Richtlinie, Anlage VI, Teil B

Nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist der zulassungsüberschreitende Einsatz (Off-Label-Use) von Arzneimitteln mit den nachfolgend genannten Wirkstoffen nicht zulässig und somit keine Kassenleistung:

 

  • Aldesleukin bei HIV / AIFS  
  • Dapson in der Monotherapie zur Behandlung der Pneumocystis carinii Pneumonie

Die entsprechenden G-BA-Beschlüsse vom 18. August 2011 sind seit dem 15. Oktober 2011 in Kraft.

 

Weiterführende Informationen
Eine Verlinkung zu den Beschlüssen des G-BA finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite.


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