Arzneimittel-Richtlinie, Anlage VI, Teil B
Nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist der zulassungsüberschreitende Einsatz (Off-Label-Use) von Arzneimitteln mit den nachfolgend genannten Wirkstoffen nicht zulässig und somit keine Kassenleistung:
Die entsprechenden G-BA-Beschlüsse vom 18. August 2011 sind seit dem 15. Oktober 2011 in Kraft.
Weiterführende Informationen
Eine Verlinkung zu den Beschlüssen des G-BA finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite.