Sicherstellungsfonds soll Härtefälle auffangen
Die Vertreterversammlung der KV RLP hat sich in ihrer Sitzung am 18. November 2009 mit den Verlierern der Honorarreform solidarisiert.
Die Delegierten haben einen Sicherstellungsfonds beschlossen, der gewährleisten soll, dass diejenigen Mitglieder, die von der Honorarreform besonders betroffen und für die Sicherstellung der Versorgung unersetzlich sind, ihre Tätigkeit weiterhin ausüben können.
Entscheidung über Verteilung des Geldes im Juni 2010
Hierfür wird ein zusätzlicher Verwaltungs-Kostensatz von 0,5 Prozent des Honorars erhoben. Die Erhebung des Sonderbeitrags wird vorerst auf ein halbes Jahr befristet. Dazu werden im Hauptausschuss Richtlinien erarbeitet. Diese werden in der Vertreterversammlung im März 2010 abgestimmt.
Über die Verteilung des Geldes entscheiden die Delegierten dann im Juni 2010. Geplant ist, Praxen zu helfen, die aufgrund der Honorarumstellung im Jahr 2009 in ihrer Existenz bedroht sind und deren Ausfall die Sicherstellung der ambulanten Versorgung gefährden könnte.
"Die Ärzte und Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz halten zusammen!"
„Diese Entscheidung ist für die Vertreterversammlung und den Vorstand ein Signal der Solidarität. Die Ärzte und Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz halten zusammen!“, kommentiert Sanitätsrat Dr. Günter Gerhardt die Entscheidung. „Für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen kann das ein Rettungsanker sein. Trotzdem müssen wir weiterhin bei den Krankenkassen und der Politik für das immer noch fehlende Honorar kämpfen. Die Anzahl der betroffenen Praxen steht allerdings erst fest, wenn das komplette Jahr 2009 abgerechnet ist. Das heißt im Sommer 2010.“