| A | Arznei-, Heil- & Hilfsmittel | Analogpräparat (Me-Too-Präparat) | Analogpräparate sind Molekülverbindungen, die pharmakologisch ähnliche oder gleichwertige Wirkungen haben wie bereits existierende Medikamente. Sie bieten in der Regel keine besonderen therapeutischen Vorteile und sind oft erheblich teurer als Originalpräparate oder Generika. |
| A | Arznei-, Heil- & Hilfsmittel | Arznei- und Heilmittelbudget | Das Arznei- und Heilmittelbudget war bis 2001 gesetzlich definiert als Obergrenze für die insgesamt von den Vertragsärzten veranlassten Ausgaben für Arznei-, Verband- und Heilmittel. Seit dem 1. Januar 2002 sind Arznei- und Heilmittelbudgets für die Ärzte einer Region abgeschafft. Ersetzt wurden sie durch Ausgabenvolumen und Zielvorgaben. Sie werden zwischen KVen und den Krankenkassen vereinbart und umgesetzt. |
| A | Arznei-, Heil- & Hilfsmittel | auseinzeln | Ärzten ist es erlaubt, einzelne Tabletten zu verordnen. Der Apotheker einzelt diese dann aus, d. h. er entnimmt der Schachtel die vom Arzt verordnete Tablettenzahl. Für diese Mehrleistung darf er einen Zuschlag erheben. |
| A | Arznei-, Heil- & Hilfsmittel | aut idem | "aut idem" ist lateinisch und bedeutet "oder das Gleiche". Apotheken sind nach § 129 SGB V bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an Versicherte zur Abgabe eines preisgünstigen Arzneimittels verpflichtet, wenn der verordnende Arzt ein Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet hat oder die Ersetzung des Arzneimittels durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht ausgeschlossen hat. In den Fällen der Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel haben die Apotheken ein Arzneimittel abzugeben, das mit dem verordneten in Wirkstärke und Packungsgröße identisch sowie für den gleichen Indikationsbereich zugelassen ist und ferner die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt. |
| A | BWL & Marketing | Amortisationsberechnung | Die Amortationsberechnung ist eine Kalkulation der voraussichtlichen Gewinne bei Gründung eines Unternehmens, wie z. B. im Gesundheitswesen bei Gründung einer Praxis. |
| A | Medizin | Akupunktur | Die Akupunktur ist ein Teilgebiet der traditionellen chinesischen Medizin. Sie ist heute auch Bestandteil der westlichen Gesundheitsversorgung. Durch das Einstechen von Nadeln in Energiepunkte des Körpers werden v. a. Schmerzstörungen behandelt. |
| A | Medizin | Antigen | Antigene sind Stoffe, die eine Abwehrreaktion des Immunsystems bewirken. So werden etwa dem Körper bei einer Impfung gezielt Antigene zugeführt, um die Bildung von Antikörpern anzuregen und diesen gegen eine bestimmte Krankheit immun zu machen. |
| A | Psychotherapie | Analytische Psychotherapie (AP) | Die Analytische Psychotherapie ist das von den Gesetzlichen Krankenkassen zugelassene Verfahren für eine psychoanalytische Langzeittherapie mit meist zwei bis drei Sitzungen pro Woche. Dabei werden seelische Störungen vor allem im Beziehungsgeschehen zwischen Patient und Therapeut beleuchtet (Übertragung / Gegenübertragung). Zudem findet mit Hilfe der Regression eine intensive Auseinandersetzung mit Themen aus der Kindheit und Jugend statt. |
| A | Qualität | Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) | Das ÄZQ ist eine Einrichtung der Ärzteschaft mit dem Ziel, die Qualität der ärztlichen Versorgung zu verbessern und transparent zu machen. Das ÄZQ bewertet v. a. Patienteninformationen im Internet und ärztliche Behandlungsleitlinien. Mediziner, die die Qualität in ihrer Arztpraxis verbessern wollen, stattet das Institut mit Wissenswertem über Managementsysteme, rechtliche Rahmenbedingungen und Zertifizierungssysteme aus. |
| A | Recht | Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz (ABAG) | Mit dem ABAG wurden 2002 die Arzneimittelbudgets abgeschafft, die bis dato die Ausgaben der Vertragsärzte für Arznei-, Verband- und Heilmittel gesetzlich begrenzten. Das ABAG ersetzt die Budgets durch Ausgabenvolumen und Zielvereinbarungen, die die KVen jedes Jahr neu mit den Landesverbänden der Krankenkassen verhandeln. |
| A | Recht | Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) | Das 2006 eingeführte AVWG soll die Arzneimittelausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung senken. Zu den festgeschrieben Maßnahmen und Richtlinien gehört z. B. die Bonus-Malus Regelung für die Ärzte und die Senkung der Festbeträge für Arzneimittel. |
| A | Vergütung | Abrechnung | Regelmäßig alle drei Monate reichen die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ihre Abrechnungsunterlagen bei der für sie zuständigen KV ein. Hierin sind alle Leistungen aufgeführt, die der einzelne Arzt bzw. Psychotherapeut an gesetzlich Krankenversicherten erbracht hat. Damit jede Abrechnung ordnungsgemäß bearbeitet und das Honorar ausgezahlt werden kann, ist der Abrechnungsprozess an Rahmenbedingungen wie Zulassungsvoraussetzungen, den EBM, Genehmigungen und Fristen geknüpft, die für alle Mitglieder einer KV verbindlich sind. Seit 2007 wird nur noch in elektronischer Form abgerechnet. |
| A | Vergütung | Abrechnungsordnung | Die Abrechnungsordnung der KV RLP regelt den Abrechnungsprozess der rheinland-pfälzischen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten. Sie schreibt fest, wer abrechnen darf und welche Leistungen abgerechnet werden können. Regelungen zu weiteren Rahmenbedingungen, Geltung von gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen, Prüfung der eingereichten Unterlagen sowie zu Abschlags- und Restzahlungen sind ebenfalls enthalten. |
| A | Vergütung | Abschlagszahlung | Die Honorarverteilung an die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten erfolgt quartalsweise. Zwischen der Abgabe der Honorarabrechnung und der Auszahlung der individuellen Honorarsumme liegen rund vier Monate. Deshalb überweist die KV in jedem Monat an ihre Mitglieder eine Abschlagszahlung als Vorabhonorar. |
| A | Versorgung | Arztdichte | Die Arztdichte gibt das zahlenmäßige Verhältnis von Ärzten zur Gesamteinwohnerzahl eines Gebiets an. |
| A | Versorgung | ambulant | Im Gegensatz zum Begriff "stationär" bezeichnet der Begriff "ambulant" in der Medizin eine Behandlungsform, die keinen Aufenthalt über Nacht in einer medizinischen Einrichtung wie z. B. in einer Klinik bedarf. |
| A | Versorgung | ambulante Versorgung | Die ambulante Versorgung bildet zusammen mit der stationären die Basis der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Zu den ambulanten Einrichtungen zählen Standorte von niedergelassenen Haus- und Fachärzten, Schwerpunktpraxen, Arztnetze, Notfallpraxen und Medizinischen Versorgungszentren. Die Belegarzttätigkeit ist genehmigungspflichtig durch die KV RLP im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen. |
| A | Versorgung | Ärztemangel | Den Deutschen gehen die Ärzte aus. Besonders in den neuen Bundesländern und in ländlichen Regionen ist die Lage kritisch. Dort werden in den nächsten zehn Jahren 35 bis 40 Prozent der Hausärzte aus Altersgründen ausscheiden. Die KV RLP hat die Politik aufgefordert, die Rahmenbedingungen für die ärztliche Tätigkeit zu verbessern. |
| A | Zulassung & Praxis | Approbation | Die Approbation ist die offizielle Erlaubnis zur Ausübung eines Heilberufs. Sie wird gemäß der Approbationsordnung nach dem erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums und festgelegter praktischer Ausbildung ausgesprochen. |
| A | Zulassung & Praxis | Arztregister | In jedem Zulassungsbezirk einer KV gibt es ein Arztregister. Die Eintragung erfolgt auf Antrag des Arztes bzw. Psychotherapeuten bei dem Zulassungsbezirk der KV, in dem dieser seinen Wohnsitz hat. Voraussetzung für die Eintragung sind die Approbation und die Befugnis zum Führen einer Gebietsbezeichnung. Einblick haben die eingetragenen Ärzte und Psychotherapeuten, die jeweilige KV sowie die Krankenkassen. |
| A | Zulassung & Praxis | Assistent | Assistent ist derjenige approbierte Arzt, der unter Leitung und Aufsicht eines Vertragsarztes gleichzeitig mit diesem oder neben diesem zeitlich befristet tätig wird. Assistenten werden in der Regel zur Aus- oder Weiterbildung oder zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung (Entlastungsassistenten) beschäftigt. Eine vorherige Genehmigung durch die KV RLP ist erforderlich. |
| A | Zulassung & Praxis | Aufbewahrungsfrist | Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten müssen ihre Patientendokumente für eine bestimmte Zeit aufzubewahren. |
| A | Zulassung & Praxis | Ausgelagerte Praxisräume | Ausgelagerte Praxisräume sind vertragsarztrechtlich keine Filialen und können ohne Genehmigung betrieben werden. Sie müssen räumlich nah zum Vertragsarztsitz liegen und dienen beispielsweise einer speziellen Versorgung. Der Patientenerstkontakt muss in der Stammpraxis stattfinden. Es besteht Anzeigepflicht bei der KV RLP. |
| A | Zulassung & Praxis | Ausschreibungsverfahren | Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens wird für einen Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeuten, der seine Praxis abgeben möchte, ein Nachfolger ermittelt. Der Praxisabgeber stellt bei der KV RLP einen Antrag auf Ausschreibung seines Vertragsarztsitzes. Diese veröffentlicht die Ausschreibung dann anonym im rheinland-pfälzischen Ärzteblatt und auf ihrer Website. Gleichzeitig informiert die KV RLP den zuständigen Zulassungsausschuss, der den Nachfolger unter den Bewerbern bestimmt. Das Ausschreibungsverfahren ist nur in gesperrten Planungsbereichen erforderlich. |
| A | Zulassung & Praxis | angestellter Arzt | Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten dürfen Berufskollegen in ihren Praxen anstellen – maximal drei vollzeitbeschäftigte oder teilzeitbeschäftigte Ärzte in einer Anzahl, welche im zeitlichen Umfang ihrer Arbeitszeit drei vollzeitbeschäftigten Ärzten entspricht. Ist ein Planungsbereich für ein Fachgebiet gesperrt, gelten die Regeln des Job-Sharings: Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung. Eine Ausweitung des Leistungsumfangs um drei Prozent ist erlaubt, eine Fachgebietsidentität ist erforderlich. Ist ein Planungsbereich für ein Fachgebiet offen oder bestehen keine Zulassungsbeschränkungen für die Fachgruppe, können Ärzte und Psychotherapeuten dieses Fachgebiets durch Kollegen angestellt werden. Die Angestellten bringen einen eigenen Leistungsumfang mit und zählen in die Bedarfsplanung. Eine Fachgebietsidentität zwischen Ansteller und Angestelltem ist nicht erforderlich. Jeder Arzt und Psychotherapeut kann in einem gesperrten oder offenen Planungsbereich auf seine Zulassung verzichten und sich bei einem Kollegen anstellen lassen. |