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Schwangerschaft & Nachwuchs

Früherkennung kann nicht früh genug beginnen. Damit unsere Kinder gesund aufwachsen, ist auch die ärztliche Kontrolle ihrer Entwicklung wichtig. Die begleitenden Untersuchungen regelt ein spezielles Vorsorgeprogramm von der Zeit vor der Geburt bis zum Jugendlichenalter. Die Kosten für die Untersuchungen übernehmen die Krankenkassen.

 

Schwangerschaft
Schon für den ungeborenen Nachwuchs sind regelmäßige Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen unerlässlich. Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge wird deshalb eine Reihe von umfassenden Untersuchungen und Beratungen durchgeführt. Die Vorbeugung von Frühgeburten wie auch die einer Mangelernährung während der Schwangerschaft steht dabei ebenso im Mittelpunkt wie die Feststellung von Risiken oder bestehenden Erkrankungen. Denn je früher eine gezielte Behandlung erfolgen kann, desto eher lassen sich Folgeschäden vermeiden.

 

Die Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen finden regelmäßig alle vier Wochen beim Frauenarzt statt, in den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten sogar alle vierzehn Tage. Zur Mutterschaftsvorsorge gehören z. B. ein Schwangerschaftstest, Ultraschalluntersuchungen, umfassende Bluttests und auch die Betreuung nach der Entbindung. Alle Untersuchungsergebnisse werden in den Mutterpass eingetragen, den jede Frau mit Feststellung der Schwangerschaft erhält. Welche Leistungen die Mutterschaftsvorsorge im Einzelnen enthält, ist in den Mutterschaftsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt.

 

Von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr
Ob die Entwicklung eines Kindes gesund verläuft, kontrolliert der Kinder- und Jugendarzt in den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9. Auch hier gilt: Früh handeln zahlt sich aus. Denn rechtzeitig erkannt, kann Krankheiten und Störungen der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung besser entgegengewirkt werden.

 

Die erste ausführliche Gesundheitsuntersuchung des Kindes findet direkt nach der Geburt statt, die weiteren Untersuchungen folgen in regelmäßigen Abständen bis zum sechsten Lebensjahr. Kontrolliert werden unter anderem die Organe und Sinne, der Bewegungsapparat und die Motorik, aber auch die Hör- und Sprach- sowie die soziale und geistige Entwicklung.

 

Die Untersuchungsergebnisse werden im sogenannten Kinder-Untersuchungsheft vermerkt, das die Eltern im Krankenhaus oder beim Kinder- und Jugendarzt erhalten. Die Kinderrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geben Aufschluss darüber, welche Leistungen in den Vorsorgeuntersuchungen jeweils enthalten sind.

 

Jugendliche
Der umfassende Entwicklungs-Check J1 für Jugendliche zwischen zwölf und 15 Jahren dient dazu, die körperliche und seelische Gesundheit der Heranwachsenden festzustellen. So überprüft der Kinder- und Jugend- oder der Hausarzt z. B. nicht nur Größe, Gewicht, Blut und Blutdruck, Organe, Knochengerüst und Sinnesfunktionen, sondern auch, wie etwa das Gesundheitsverhalten aussieht oder ob allgemeine Verhaltensauffälligkeiten bestehen.

 

Fragen nach Ernährungsgewohnheiten und sportlichen Aktivitäten gehören ebenso dazu wie ein Vertrauensgespräch über die familiäre und schulische Situation, Sexualität und Verhütung sowie den Konsum von Alkohol, Zigaretten oder Drogen. Auch die Feststellung des Impfstatus ist Teil der ausführlichen Untersuchung, deren Inhalte ebenfalls in gesonderten Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses festgeschrieben sind: den Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinien.

 

Bedenkt man, dass der nächste Gesundheits-Check erst im Alter von 35 Jahren vorgesehen ist, wird klar, warum an der Jugenduntersuchung kein Weg vorbeiführt, wenn sich frühe Fehlentwicklungen nicht zu irreparablen Schäden auswachsen sollen.

 

Zahngesundheit
Auch die Zahngesundheit ist von Anfang an ein wichtiges Thema. Das Früherkennungs- und Vorsorgeprogramm sieht für Mädchen und Jungen bis zum sechsten Lebensjahr drei Untersuchungen, danach eine Untersuchung pro Kalenderjahr vor.

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