Die KV RLP sichert in Rheinland-Pfalz die Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung. Sie sorgt dafür, dass die rheinland-pfälzischen Ärzte und Psychotherapeuten ihre Leistungen auf gleichbleibend hohem Niveau erbringen.
Viele Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen dürfen Ärzte und Psychotherapeuten nur durchführen, wenn sie ganz spezielle Voraussetzungen erfüllen und nachweisen. In der Regel sind besondere, weitreichende Kenntnisse und Fähigkeiten oder eine gewisse Praxisausstattung vorgeschrieben. Das ist z. B. der Fall für Akupunktur, Röntgenuntersuchungen oder Autogenes Training.
Maßnahmen der KV RLP zur Qualitätssicherung
Für diese und andere Leistungen benötigt der Arzt oder Psychotherapeut in Rheinland-Pfalz eine Genehmigung der KV RLP. Die KV RLP prüft, ob er alle notwendigen Qualifikationen in Form von Zeugnissen und Bescheinigungen vorweisen kann. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Genehmigung erteilt. Um die Leistung langfristig ausführen zu dürfen, muss die Qualifikation regelmäßig z. B. durch Fortbildungen oder eine Mindestanzahl an Untersuchungen bzw. Behandlungen nachgewiesen werden. Eine Übersicht über die genehmigungspflichtigen Leistungen finden Sie am Ende dieser Seite.
Über diese Maßnahmen der Qualitätssicherung hinaus stellt die KV RLP durch Stichprobenprüfungen kontinuierlich sicher, dass die Patienten in Rheinland-Pfalz medizinische Leistungen auf gleichbleibend hohem Niveau erhalten.
Qualitätszirkel
Auch die Qualitätszirkel sind ein wirksames Instrument der Qualitätssicherung. In Qualitätszirkeln schließen sich Ärzte und Psychotherapeuten zusammen, um sich regelmäßig in kleinem Kreis über fachspezifische Themen auszutauschen und ihre Arbeits- und Handlungsweisen zu diskutieren.
Qualität in Rheinland-Pfalz
Mit allen diesen Maßnahmen garantiert die KV RLP, dass jeder Patient in Rheinland-Pfalz rund um die Uhr auf gleichbleibend hohem Qualitätsniveau durch seinen niedergelassenen Arzt oder Psychotherapeuten versorgt wird.
Genehmigungspflichtige Leistungen in Rheinland-Pfalz