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Bereitschaftsdienst

Eine der Hauptaufgaben der KV RLP ist es, sicherzustellen, dass jeder Bürger in Rheinland-Pfalz zu jeder Tages- und Nachtzeit ärztlich versorgt wird. Das geschieht während der Sprechstundenzeiten durch die niedergelassenen Ärzte. Außerhalb der Sprechstunden an Mittwochen, Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ist der ärztliche Bereitschaftsdienst der KV RLP zuständig.

 

Organisation
In der Regel führt der diensthabende Arzt den Bereitschaftsdienst in der Bereitschaftsdienst-Zentrale aus. Diese sind zumeist an Krankenhäusern eingerichtet.

 

Medizinische Hilfe außerhalb der Sprechstunde
Wenn Sie außerhalb der Sprechstunde Ihres Arztes medizinische Hilfe benötigen und kein lebensbedrohlicher Notfall besteht, wenden Sie sich an den Bereitschaftsdienst der KV RLP. Diesen erreichen Sie immer:

 

mittwochs, 14 Uhr bis donnerstags, 7 Uhr
samstags, 7 Uhr bis montags, 7 Uhr
an gesetzlichen Feiertagen:
vom Vorabend des Feiertages, 20 Uhr bis zum Folgewerktag, 7 Uhr

 

Welcher Bereitschaftsdienst für Sie zuständig ist, erfahren Sie über die Ansage auf dem Anrufbeantworter Ihres Arztes oder über die örtliche Presse wie z. B. die Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden.

 

Bereitschaftsdienst oder Notarzt?
Bei möglichen lebensbedrohlichen Erkrankungen wenden Sie sich bitte unbedingt an den Rettungsdienst bzw. den Notarzt. In diesen Fällen ist der Bereitschaftsdienst nicht zuständig.

 

Rettungsdienst / Notarzt
Telefon 112

 

Nennen Sie den Mitarbeitern der Notdienstzentrale Ihre Telefonnummer und den Namen des Betroffenen. Geben Sie außerdem die Adresse sowie die entsprechenden Zufahrtswege an. Wenn möglich, sollte der Kranke mit dem Arzt sprechen und ihm mitteilen, seit wann er Beschwerden hat und ob er bisher gesund war. Wichtig ist auch, ob der Kranke regelmäßig Medikamente nimmt. Falls ja: Welche hat er in den letzten Stunden eingenommen?

 

Zahnärztlicher Notfalldienst
Wenn Sie außerhalb der zahnmedizinischen Sprechstunde dringend einen Zahnarzt aufsuchen müssen, hilft der Zahnärztliche Notfalldienst weiter. Dieser umfasst in der Regel folgende Zeiten:

 

samstags, 8 Uhr bis montags, 8 Uhr
an gesetzlichen Feiertagen:
vom Feiertag, 8 Uhr bis zum Folgewerktag, 8 Uhr

 

Informationen über den diensthabenden Notfalldienst in Ihrer Nähe erhalten Sie über jede Zahnarztpraxis in der Region, die örtliche Presse oder über die Internetseiten von KZV Rheinland-Pfalz und Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz.

 

Apothekennotdienst
Wenn Sie dringend Hilfe aus der Apotheke benötigen, ist der Apothekennotdienst für Sie da. Dieser ist an jedem Tag rund um die Uhr erreichbar und wechselt täglich um 8.30 Uhr. Welche Apotheke gerade Notdienst hat, erfahren Sie an jeder Apotheke über den Aushang, die örtliche Presse, auf den Internetseiten der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz oder unter

 

Telefon 0 1805 / 25 88 25 + Ihre Postleitzahl    
(14 Cent / Min. aus dem Festnetz)
(Gebühr anbieterabhängig aus dem Mobilfunknetz)

KV RLP  |  Isaac-Fulda-Allee 14, 55124 Mainz  |  Telefon 0 61 31 / 326-326
Fax 0 61 31 / 326-327  |  E-Mail service@kv-rlp.de