Eine Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut ist an bestimmte persönliche und strukturelle Voraussetzungen geknüpft.
Voraussetzungen
Grundvoraussetzungen für eine Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut sind die Approbation und ein Eintrag im Arztregister. Um der Tätigkeit überhaupt nachgehen zu können, muss der Bewerber aber auch seine allgemeine Eignung belegen.
So kann z. B. nicht zugelassen werden, wer für seine Patienten wegen anderer Verpflichtungen nicht genügend Zeit aufbringen kann. Geklärt werden muss auch, ob für die Fachgruppe des Antragstellers noch Vertragsarztsitze offen sind bzw. welche Möglichkeiten für gesperrte Planungsbereiche in Frage kommen.
Antragsverfahren
Wer an einem eigenen Sitz tätig werden möchte, stellt beim örtlich zuständigen Zulassungsausschuss in Mainz, Koblenz, Neustadt oder Trier einen offiziellen Antrag auf Zulassung. Jeder der vier Zulassungsausschüsse setzt sich aus drei Ärzte- und drei Krankenkassenvertretern zusammen.
Beschlüsse über Zulassungsangelegenheiten fasst der Zulassungsausschuss in seinen Sitzungen. Die Ausschussmitglieder und gegebenenfalls weitere Teilnehmer werden vom Vorsitzenden zwei Wochen vor der Sitzung eingeladen. Dabei wird ihnen bereits die Tagesordnung mitgeteilt (§ 36 Ärzte-ZV). Bitte beachten Sie deshalb, dass über einen Antrag nur dann entschieden werden kann, wenn dieser rechtzeitig und vollständig vor dem jeweiligen Sitzungstermin eingereicht wird.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Der zuständige Zulassungsausschuss prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, erteilt er die Zulassung für den gewünschten Vertragsarztsitz.
Sitzungstermine der örtlichen Zulassungsausschüsse
Service
Sie haben Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen und zur Antragstellung? Zu allen Themen der Zu- und Niederlassung in Rheinland-Pfalz hält die KV RLP ein spezielles Beratungsangebot bereit.
| Kontakt Service-Center der KV RLP Telefon 0 61 31 / 3 26-326 Fax 0 61 31 / 3 26-327 | Anschrift Bereich Mainz: KV RLP Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Mainz Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz |
| Bereich Koblenz: KV RLP Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Koblenz Emil-Schüller-Straße 14-16 56073 Koblenz | |
| Bereich Pfalz: KV RLP Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Neustadt Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz | |
| Bereich Trier: KV RLP Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Trier Emil-Schüller-Straße 14-16 56073 Koblenz |