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Antrag auf Zulassung

Eine Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut ist an bestimmte persönliche und strukturelle Voraussetzungen geknüpft.

 

Voraussetzungen
Grundvoraussetzungen für eine Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut sind die Approbation und ein Eintrag im Arztregister. Um der Tätigkeit überhaupt nachgehen zu können, muss der Bewerber aber auch seine allgemeine Eignung belegen.

 

So kann z. B. nicht zugelassen werden, wer für seine Patienten wegen anderer Verpflichtungen nicht genügend Zeit aufbringen kann. Geklärt werden muss auch, ob für die Fachgruppe des Antragstellers noch Vertragsarztsitze offen sind bzw. welche Möglichkeiten für gesperrte Planungsbereiche in Frage kommen.

 

Antragsverfahren
Wer an einem eigenen Sitz tätig werden möchte, stellt beim örtlich zuständigen Zulassungsausschuss in Mainz, Koblenz, Neustadt oder Trier einen offiziellen Antrag auf Zulassung. Jeder der vier Zulassungsausschüsse setzt sich aus drei Ärzte- und drei Krankenkassenvertretern zusammen.

 

Beschlüsse über Zulassungsangelegenheiten fasst der Zulassungsausschuss in seinen Sitzungen. Die Ausschussmitglieder und gegebenenfalls weitere Teilnehmer werden vom Vorsitzenden zwei Wochen vor der Sitzung eingeladen. Dabei wird ihnen bereits die Tagesordnung mitgeteilt (§ 36 Ärzte-ZV). Bitte beachten Sie deshalb, dass über einen Antrag nur dann entschieden werden kann, wenn dieser rechtzeitig und vollständig vor dem jeweiligen Sitzungstermin eingereicht wird.

 

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Antragsschreiben
  • ausgefüllten Antrag auf Zulassung (siehe Download-Box)
  • Auszug aus dem Arztregister
  • Erklärungen nach § 18 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
  • Zeugnisse/Bescheinigungen über ärztliche bzw. psychotherapeutische Tätigkeiten, die Sie seit der Approbation ausgeübt haben
  • Lebenslauf
  • polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O)

Der zuständige Zulassungsausschuss prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, erteilt er die Zulassung für den gewünschten Vertragsarztsitz.

 

Sitzungstermine der örtlichen Zulassungsausschüsse

Service
Sie haben Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen und zur Antragstellung? Zu allen Themen der Zu- und Niederlassung in Rheinland-Pfalz hält die KV RLP ein spezielles Beratungsangebot bereit.

 

Kontakt
Service-Center der KV RLP
Telefon 0 61 31 / 3 26-326
Fax 0 61 31 / 3 26-327
E-Mail
Anschrift
Bereich Mainz:
KV RLP
Geschäftsstelle des
Zulassungsausschusses Mainz
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz

Bereich Koblenz:
KV RLP
Geschäftsstelle des
Zulassungsausschusses Koblenz
Emil-Schüller-Straße 14-16
56073 Koblenz
Bereich Pfalz:
KV RLP
Geschäftsstelle des
Zulassungsausschusses Neustadt
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz
Bereich Trier:
KV RLP
Geschäftsstelle des
Zulassungsausschusses Trier
Emil-Schüller-Straße 14-16
56073 Koblenz

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