Die Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut beinhaltet Rechte und Pflichten. Wer an der Versorgung teilnimmt, sollte diese kennen, um die vielfältigen Möglichkeiten seines Berufs ausschöpfen zu können.
Zulassung
Die Zulassung ist die Berechtigung, gesetzlich Krankenversicherte zu versorgen. Hierzu gehört auch die Teilnahme am Bereitschaftsdienst oder die Umsetzung der Vertretungsregelungen. Auch in Rheinland-Pfalz ist die Zulassung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wer hier zugelassen wird, wird zugleich Mitglied der KV RLP.
Die konkrete Ausgestaltung des Berufs ist im Rahmen der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung auf vielerlei Weise möglich. So erschließt z. B. die Weiterbildung zum Facharzt individuelle Tätigkeitsfelder. Wer über die Sektorengrenzen hinaus arbeiten möchte, bewirbt sich um eine Zulassung als Belegarzt und versorgt seine Patienten damit auch am Krankenhaus. Anders herum kann etwa ein Krankenhausarzt an der ambulanten Versorgung teilnehmen, wenn er eine Ermächtigung dazu hat.
Flexible berufliche Möglichkeiten
Ein Meilenstein hin zur Flexibilisierung der beruflichen Möglichkeiten ist das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – kurz VÄndG –, das den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten vor allem im Hinblick auf Kooperationen und Filialbildungen neue Wege eröffnet hat. Durch das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz – abgekürzt VStG – soll vor allem die ambulante ärztliche Versorgung verbessert werden. Auch Erleichterungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten haben sich ergeben. So entfällt mit dem VStG etwa die Residenzpflicht.
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