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Zulassung

Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, die gesetzlich Krankenversicherte behandeln möchten, benötigen eine Zulassung. Die Zulassungsregelung ist eines der wichtigsten Steuerungselemente in der ambulanten medizinischen Versorgung der Patienten.

 

Die KV RLP sichert die Versorgung in Rheinland-Pfalz und gewährleistet, dass diese am Bedarf orientiert, gleichmäßig verteilt und für die Bürger in Wohnortnähe gelegen ist.

 

Planungsbereiche
Das Land ist in 28 Planungsbereiche aufgeteilt. Die KV RLP trägt Sorge dafür, dass die Anzahl der Einwohner jedes Planungsbereichs in einem optimalen Verhältnis zur Anzahl der niedergelassenen Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten steht.

 

Von der jeweiligen Versorgungsdichte eines Gebiets hängt ab, ob dort weitere Ärzte und Psychotherapeuten bestimmter Fachgruppen zugelassen werden können. Je nachdem spricht man dann von einem offenen oder einem gesperrten Planungsbereich.

 

Möglichkeiten
Es gibt Möglichkeiten, trotz Sperre im Wunschgebiet zugelassen zu werden – etwa über den Weg der Praxisübernahme, d. h. über die Fortführung einer Praxis, deren Inhaber die vertragsärztliche bzw. vertragspsychotherapeutische Tätigkeit beenden will.

 

Auch die sogenannte qualitätsbezogene Sonderbedarfsfeststellung nach § 24 der Bedarfsplanungsrichtlinie kann im Ausnahmefall zur Zulassung führen, z. B. dann, wenn der Bewerber besondere Qualifikationen vorzuweisen hat. Die Zulassung als Belegarzt an einem Krankenhaus ist ebenfalls möglich. Sie ist allerdings auf die Dauer der belegärztlichen Tätigkeit begrenzt.

 

Darüber hinaus kann zugelassen werden, wer eine Kooperation mit Kollegen der gleichen Fachrichtung eingeht und sich zur Einhaltung einer Leistungsbegrenzung verpflichtet. Die Kooperation kann dann über eine sogenannte Job-Sharing-Zulassung oder durch Anstellung erfolgen.

 

Gesetzliche Grundlagen
Die Zulassung regeln das Fünfte Sozialgesetzbuch, die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte, die Bundesmantelverträge sowie die Bedarfsplanungsrichtlinie.

 

Service
Sie haben Fragen? Zu allen Themen der Zu- und Niederlassung in Rheinland-Pfalz hält die KV RLP ein spezielles Beratungsangebot bereit.

 

Kontakt
Service-Center der KV RLP
Telefon 0 61 31 / 3 26-326
Fax 0 61 31 / 3 26-327
E-Mail

KV RLP  |  Isaac-Fulda-Allee 14, 55124 Mainz  |  Telefon 0 61 31 / 326-326
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