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Weiterbildung

Jeder Arzt, der eine Approbation besitzt, kann sich zum Facharzt weiterbilden. Die Weiterbildung wird von erfahrenen Ärzten geleitet. Wer selbst einen Arzt in Weiterbildung beschäftigen möchte, stellt bei der zuständigen KV einen Antrag, d. h. in Rheinland-Pfalz bei der KV RLP.

 

Im Rahmen der Weiterbildung vermittelt der zur Weiterbildung befugte Arzt dem Arzt in Weiterbildung alle Fähigkeiten und Kenntnisse, die dieser benötigt, um auf dem späteren Spezialgebiet tätig zu werden. Am Ende der Weiterbildung stehen die Qualifikation und die Anerkennung als Facharzt. Aufbauend darauf sind eine Spezialisierung in Schwerpunkten und eine Zusatzweiterbildung möglich.

 

Förderung durch die KV RLP
Um die hausärztliche Patientenversorgung in Rheinland-Pfalz sicherzustellen, fördert die KV RLP die Weiterbildung von Ärzten auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin. Hiervon profitieren jedes Jahr über 100 Ärzte in Weiterbildung. Einen Antrag auf Förderung können grundsätzlich alle weiterbildenden Ärzte stellen, die in Rheinland-Pfalz zugelassen sind und eine Weiterbildungsbefugnis der Landesärztekammer sowie eine Anerkennung der Weiterbildungsstätte vorlegen.

 

Gefördert werden Weiterbildungsabschnitte innerhalb einer Gesamtdauer von maxi¬mal fünf Jahren. Der Förderzuschuss soll die personellen und zeitlichen Aufwände abdecken, die dem weiterbildenden Arzt aus der Beschäftigung des Arztes in Weiterbildung entstehen. Alle Einzelheiten zur Förderung der Weiterbildung durch die KV RLP enthält die KV RLP-Richtlinie zur Förderung in der Allgemeinmedizin.

 

Antrag zur Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung mit finanzieller Förderung in der Allgemeinmedizin
Wenn Sie als weiterbildender Arzt einen Förderantrag stellen möchten, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Antrag Genehmigung Arzt in Weiterbildung Allgemeinmedizin
  • Anerkennung der Richtlinie (Anlage 1 des Antrags Genehmigung Arzt in Weiterbildung Allgemeinmedizin)
  • Weiterbildungsbefugnis der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin oder in Fächern, die nach der jeweiligen Weiterbildungsordnung auf diese Weiterbildung angerechnet werden kann
  • Zulassung als Weiterbildungsstätte gemäß § 29 Abs. 3 Heilberufsgesetz
  • Kopie der beglaubigten Approbationsurkunde des Arztes in Weiterbildung
  • schriftliche Erklärung des Arztes in Weiterbildung, dass der in der Praxis geleistete Weiterbildungsabschnitt als Teil der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin dient (Anlage 2 des Antrags Genehmigung Arzt in Weiterbildung Allgemeinmedizin)
  • Aufstellung und Kopien der Zeugnisse der bisher geleisteten Weiterbildungsabschnitte sowie die Angabe über die voraussichtliche Dauer des Weiterbildungsabschnittes in der Praxis (Anlage 2 des Antrags Genehmigung Arzt in Weiterbildung Allgemeinmedizin)
  • Erklärung des Arztes in Weiterbildung, nach welcher Weiterbildungsordnung die Weiterbildung geleistet werden soll (Anlage 2 des Antrags Genehmigung Arzt in Weiterbildung Allgemeinmedizin)
  • Kopie des Anstellungsvertrags zwischen dem weiterbildenden Arzt und dem Arzt in Weiterbildung, aus der das Mindestgehalt zuzüglich der Anteile des Arbeitgebers zur Sozialversicherung hervorgeht

Sofern die förderfähigen Stellen bereits vergeben sind, werden kommen Sie automatisch in die Warteliste aufgenommen und darüber informiert.

 

Antrag zur Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet
Wenn Sie einen Arzt in Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet als der Allgemeinmedizin beschäftigen möchten, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:

  • Antrag Genehmigung Arzt in Weiterbildung andere Fachrichtungen
  • Weiterbildungsbefugnis der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz für die Weiterbildung in dem entsprechenden Fachgebiet, die nach der jeweiligen Weiterbildungsordnung auf diese Weiterbildung angerechnet werden kann
  • Zulassung als Weiterbildungsstätte gemäß § 29 Abs. 3 Heilberufsgesetz
  • Kopie der beglaubigten Approbationsurkunde des Arztes in Weiterbildung oder der Berufserlaubnis des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung
  • Aufstellung und Kopien der Zeugnisse der bisher geleisteten Weiterbildungsabschnitte sowie die Angabe über die voraussichtliche Dauer des Weiterbildungsabschnitts in der Praxis
  • Erklärung des Arztes in Weiterbildung, nach welcher Weiterbildungsordnung die Weiterbildung geleistet werden soll

Genehmigung zur Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung
Wichtig: Ein Vertragsarzt darf in seiner Praxis nur Ärzte in Weiterbildung beschäftigen, wenn er eine Weiterbildungsbefugnis der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und die Genehmigung der KV RLP dazu besitzt. Er kann zur Weiterbildung entweder zwei Ärzte in Teilzeit oder einen Arzt in Vollzeit anstellen.

 

Genehmigungen erteilt die KV RLP nur für die Zeiten, die der jeweilige Arzt in Weiterbildung für den Abschluss seiner Weiterbildung laut Weiterbildungsordnung nachweisen muss. Bei Gemeinschaftspraxen gilt diese Regelung für jeden zur Weiterbildung befugten Arzt, der dort tätig ist.

 

Der Antrag auf Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung sollte spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beschäftigungsbeginn gestellt werden. Rückwirkende Genehmigungen sind leider nicht möglich.

 

Weiterführende Informationen
Unterlagen zum Herunterladen, Verweise und wichtige Internetadressen finden Sie rechts oben auf dieser Seite.

 

Service
Sie haben Fragen zum Thema Weiterbildung? Zu allen Themen der Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung hält die KV RLP ein spezielles Beratungsangebot bereit.

 

Kontakt
Service-Center der KV RLP
Telefon 0 61 31 / 3 26-326
Fax 0 61 31 / 3 26-327
E-Mail
Anschrift
Bereich Nord (Koblenz und Trier):
KV RLP
Sicherstellung
Emil-Schüller-Straße 14-16
56073 Koblenz
Bereich Süd (Mainz und Pfalz):
KV RLP
Sicherstellung
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz

 

Bei Fragen zu Inhalt und Ablauf der Weiterbildung wenden Sie sich bitte an die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz oder an die örtlich zuständige Bezirksärztekammer.

KV RLP  |  Isaac-Fulda-Allee 14, 55124 Mainz  |  Telefon 0 61 31 / 326-326
Fax 0 61 31 / 326-327  |  E-Mail service@kv-rlp.de