Belegarzt

Der Belegarzt ist ein niedergelassener Vertragsarzt mit der Berechtigung, seine Patienten bei Bedarf voll- oder teilstationär zu behandeln. Das Krankenhaus stellt dem Belegarzt dafür die nötigen Dienste, Mittel und Einrichtungen zur Verfügung. Seine belegärztlichen Leistungen honoriert aber die KV.

 

Der Belegarzt ist damit in der eigenen Praxis und im Krankenhaus tätig. Seine stationäre Arbeit darf dabei aber nicht den Großteil seiner Tätigkeit als Vertragsarzt ausmachen. Die ambulante Versorgung muss durch ihn voll gewährleistet bleiben.

 

Belegabteilung
Rahmenbedingung für eine Tätigkeit als Belegarzt ist der Umstand, dass das betreffende Krankenhaus eine Belegabteilung führt, die der Fachrichtung des künftigen Belegarztes entspricht. Der Praxissitz sollte außerdem im Einzugsbereich der Belegabteilung liegen. Treten etwa nach Eingriffen Komplikationen auf, so muss der Vertragsarzt in der Lage sein, die erforderlichen Maßnahmen kurzfristig einzuleiten.

 

Eignung
Wer als Belegarzt tätig werden möchte, muss bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen. Wer z. B. neben seiner Arbeit als niedergelassener Vertragsarzt weitere Tätigkeiten ausübt, kann die stationäre Versorgung seiner Patienten unter Umständen nicht ausreichend gewährleisten und ist folglich als Belegarzt ungeeignet. Auch alle weiteren Umstände, die die stationäre Versorgung der Patienten einschränken könnten wie eine größere Entfernung zwischen Wohnung und Praxis zum Krankenhaus schließen die Eignung aus.

 

Vergütung
Die belegärztlichen Leistungen honoriert in Rheinland-Pfalz die KV RLP aus der vertragsärztlichen Gesamtvergütung. Es gelten die Bestimmungen des EBM und der Bundesmantelverträge. Wichtig: Vertragsärzte dürfen erst als Belegärzte tätig werden, wenn sie als solche anerkannt sind. Vorher darf ihnen die KV RLP ihre belegärztlichen Leistungen nicht vergüten.

 

Antragsverfahren
Um als Belegarzt in Rheinland-Pfalz arbeiten zu können, muss ein Antrag (siehe Download-Box) gestellt werden. Über den Antrag entscheidet die KV RLP im Einvernehmen mit den Verbänden der Kranken- und Ersatzkassen. Eine Anerkennung gilt grundsätzlich nur für ein Krankenhaus.

 

Wenn Sie als Belegarzt arbeiten möchten, fügen Sie Ihrem Antrag bitte bei:

Wir empfehlen, den Antrag mindestens sechs bis acht Wochen vor Beginn der geplanten Tätigkeit einzureichen.

 

Service
Sie haben Fragen zu einer Tätigkeit als Belegarzt? Zu allen Themen der Zu- und Niederlassung in Rheinland-Pfalz hält die KV RLP ein spezielles Beratungsangebot bereit.

 

Kontakt
Service-Center der KV RLP
Telefon 0 61 31 / 3 26-326
Fax 0 61 31 / 3 26-327
E-Mail
Anschrift
Bereich Nord (Koblenz und Trier):
KV RLP
Sicherstellung
Emil-Schüller-Straße 14-16
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Bereich Süd (Mainz und Pfalz):
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Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz

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