Die Qualität in der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung sichert die KV RLP durch Prüfung und Förderung all jener, die als Arzt oder Psychotherapeut hieran teilnehmen. Ziel ist es, die Qualität aller Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen ständig weiterzuentwickeln.
Viele Leistungen dürfen Ärzte und Psychotherapeuten nur erbringen, wenn sie die dafür nötigen speziellen Voraussetzungen erfüllen. Diese sogenannten genehmigungspflichtigen Leistungen stellen besondere Bedingungen sowohl an die fachliche Kompetenz des Leistungserbringers als auch an die apparative und personelle Ausstattung, an die hygienischen Verhältnisse oder an die baulichen Gegebenheiten der Praxis.
Wer in Rheinland-Pfalz eine genehmigungspflichtige Leistung erbringen möchte, muss diese bei der KV RLP beantragen. Ganz wichtig: Erst nach erteilter Genehmigung kann die Leistung auch ausgeführt und abgerechnet werden.
Antrag
Wenn Sie eine Genehmigung für eine bestimmte Leistung beantragen möchten, reichen Sie bitte frühzeitig alle Unterlagen bei uns ein. Die Antragsunterlagen stehen Ihnen im Info-Center zum Herunterladen zur Verfügung. In den einzelnen Antragsdokumenten finden Sie auch eine Liste der jeweils benötigten Nachweise sowie die Postanschrift der bearbeitenden Stelle.
Die KV RLP prüft im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, ob Sie alle notwendigen Qualifikationen in Form von Zeugnissen und Bescheinigungen vorweisen können. Sind alle Vorraussetzungen erfüllt, wird die Genehmigung erteilt. Sind Punkte offen, kann eine Fachkommission eingeschaltet werden, vor der Sie Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten demonstrieren. Um die Leistung langfristig erbringen zu dürfen, muss die Qualifikation regelmäßig z. B. durch Fortbildungen oder eine Mindestanzahl von Untersuchungen bzw. Behandlungen nachgewiesen werden. Eine Übersicht über die genehmigungspflichtigen Leistungen finden Sie am Ende dieser Seite.
Stichproben
Die Qualität der erbrachten Leistungen kontrolliert die KV RLP durch Qualitätsprüfungen im Einzelfall, die Stichprobenprüfungen. Ein Zufallsgenerator ermittelt hierzu Leistungserbringer, von denen die Patientendokumentationen angefordert werden. Diese werden von der zuständigen Kommission auf Einhaltung der jeweils geltenden Anforderungen geprüft.
Qualitätszirkel
Auch die ärztlichen und psychotherapeutischen Qualitätszirkel leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualität in der Patientenversorgung. In den Qualitätszirkeln schließen sich Ärzte und Psychotherapeuten in Eigeninitiative zusammen, um sich in kleinem Kreis über fachspezifische Themen auszutauschen und ihre Arbeits- und Handlungsweisen zu diskutieren. Die KV RLP unterstützt Aufbau und Organisation der rheinland-pfälzischen Qualitätszirkel auf vielfältige Weise.
Service
Sie haben Fragen zu den Themen Qualitätssicherung und genehmigungspflichtige Leistungen? Wir sind gerne für Sie da.
Kontakt
Service-Center der KV RLP
Telefon 0 61 31 / 3 26-326
Fax 0 61 31 / 3 26-327
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