Es gibt viele gute Gründe, ein Qualitätsmanagement – kurz QM – in der ärztlichen und psychotherapeutischen Praxis einzuführen und umzusetzen. Die gesetzliche Verpflichtung ist nur einer davon.
QM ist eine Sammlung von Methoden, um die tatsächliche Qualität der eigenen Arbeit zuverlässig festzustellen, etwaige Abweichungen zu lokalisieren und erforderliche Änderungen effizient umzusetzen. QM schafft Transparenz und Übersichtlichkeit. Es sorgt für eine klare Aufgabenverteilung mit genau geregelten Verantwortlichkeiten. Wenn jeder Praxismitarbeiter weiß, was zu tun ist, können Arbeitsabläufe optimiert und Fehlerquellen beseitigt werden. Auch der Praxisinhaber kann vorhandene Ressourcen besser ausschöpfen. Trotz Kostendämpfung und Rationalisierung verbessert sich das Ergebnis. So ist QM ein wichtiges Instrument nicht nur der verbesserten Patientenversorgung, sondern auch der praxisindividuellen Wirtschaftlichkeitssteigerung.
Was sieht der Gesetzgeber vor?
Seit 2004 besteht die gesetzliche Anforderung an Ärzte und Psychotherapeuten, QM einzuführen. Seit 2010 muss es in allen Praxen einschließlich der Medizinischen Versorgungszentren praktiziert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dabei die verpflichtenden Maßnahmen und die grundsätzlichen Anforderungen in einer Richtlinie, der "Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung" festgelegt.
QM als Markenzeichen
Ohne Qualitätsmanagement geht es nicht mehr. Allerdings müssen die Regeln des gesunden Menschenverstands und der Praxistauglichkeit gelten. Der Aufwand für QM muss in einem vernünftigen Verhältnis zur strukturellen und personellen Ausstattung der Praxis stehen. Die Minimalanforderungen der Richtlinie kann jede Praxis in einem angemessenen Zeitrahmen umsetzen.
Praxen, die ein Qualitätsmanagement eingeführt und umgesetzt haben, können sich dies im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens bestätigen lassen. Auch in Rheinland-Pfalz nutzen viele bereits die Möglichkeit der Fremdbewertung nach definierten Qualitätsstandards durch neutrale Dritte.
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