Die Qualität der ärztlichen und psychotherapeutischen Tätigkeit stetig weiterzuentwickeln, ist eines der bedeutendsten Ziele in der Patientenversorgung. Der KV RLP kommt in Rheinland-Pfalz die Aufgabe zu, dieses Ziel gemeinsam mit den rheinland-pfälzischen Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten zu verfolgen.
Klare Qualitätsstandards
Der Patient soll sicher sein, dass er alle notwendigen Maßnahmen auf qualitativ hohem Niveau erhält. Wie in allen anderen Bereichen soll deshalb auch in Medizin und Psychotherapie die Qualität der Leistungen überprüfbar sein. Zu diesem Zweck wurden klare Qualitätsstandards definiert, die die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten umfassend und dauerhaft einhalten müssen.
Instrumente der Qualitätssicherung
Die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Patientenversorgung kennt viele Instrumente der Qualitätssicherung. Zu ihnen gehören die sogenannten genehmigungspflichtigen Leistungen. Diese dürfen nur erbracht werden, wenn die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten eines Arztes oder Psychotherapeuten sowie die jeweiligen Praxisgegebenheiten optimale Voraussetzungen bieten. Auch Stichprobenprüfungen oder ärztliche und psychotherapeutische Qualitätszirkel helfen, die Qualität kontinuierlich auf einem hohen Standard zu halten.
Den Rahmen für gelebte Qualität in den Praxen bildet das Qualitätsmanagement, mit dem Ärzte und Psychotherapeuten ihre Arbeit zuverlässig selbst analysieren und Handlungsmaßnahmen entwickeln können.