Registereintrag
Wenn Sie sich vertragsärztlich oder vertragspsychotherapeutisch in Rheinland-Pfalz niederlassen möchten, müssen sich ins rheinland-pfälzische Arzt- bzw. Psychotherapeutenregister eintragen lassen. Wir als KV RLP verzeichnen darin alle Daten zu Person, Tätigkeit und Praxisorganisation, die für die Zulassung notwendig sind.
Neueintrag
Bitte reichen Sie für einen Neueintrag alle erforderlichen Unterlagen ein.
- Antragsschreiben (formlos)
- ausgefüllter Antrag auf Eintragung in das Arzt-/Ermächtigungs-/Psychotherapeutenregister
- Geburtsurkunde
- Einbürgerungsurkunden bei Wechsel der Staatsangehörigkeit
- Zeugnisse über das Staatsexamen
- Approbation
- Promotion
- Anerkennung für eine bestimmte Gebietsbezeichnung oder eine bestimmte Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung nach der Weiterbildungsordnung oder über die spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin aufgrund von landesrechtlichen Vorschriften
- Zeugnisse und Bescheinigungen über die bisherige ärztliche Tätigkeit nach bestandener ärztlicher Prüfung
- falls Sie bereits niedergelassen sind oder waren, Bescheinigungen der zuständigen Ärztekammer und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung über Ort und Dauer
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Aktualisierung
Wenn sich in Ihrer beruflichen oder auch privaten Situation Änderungen ergeben, die für Ihren Registereintrag relevant sind, senden Sie uns die nötigen Informationen und Unterlagen bitte schnellstmöglich zu. Dies ist zum Beispiel erforderlich, wenn Sie weitere berufliche Qualifikationen erworben haben oder umgezogen sind.