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19. Dezember 2016

Sorglos & Gründlich – Jobsharing

Dr. Sorglos und Dr. Gründlich wollen kürzer treten, deshalb stellt jeder von Ihnen einen neuen Kollegen bzw. eine neue Kollegin ein. Während sich Dr. Gründlich mit seiner Kollegin praxisintern über den Umfang und die Aufteilung der gemeinsamen Leistungserbringung geeinigt und abgesprochen hat, geht in der Praxis von Dr. Sorglos einiges drunter und drüber. Und das bleibt nicht ohne Folgen.

Service

Lesefassung

Frau Tüchtig: Hallo Herr Dr. Sorglos. Ein Brief von der KV für Sie.

Dr. Sorglos: Ahh, die Antwort auf meine Anfrage wegen Jobsharings. Ich wollte ja aus Altersgründen meine Arbeitszeit reduzieren. Prima, dann kann Dr. Jung einsteigen.

Dr. Gründlich: Super. Genehmigt. Dann kann ich also die junge Kollegin einstellen. Und hier steht auch die Punktzahlobergrenze auf Basis der letzten vier Honorarbescheide. Gut zu wissen. Was für eine tolle Nachricht: Ich arbeite weniger und irgendwann kann die neue Kollegin meine Praxis übernehmen. So, dann trage ich gleich mal die Punktzahlobergrenze in das Praxisverwaltungssystem ein. Was werde ich wohl mit meiner Freizeit anfangen …

Dr. Jung: So, ich mach' mich auf den Weg: Hausbesuche stehen an. Wir sehen uns später.

Dr. Sorglos: Ja, mach’s gut.

Dr. Gründlich: Hallo Frau Dr. Neu. Ich bin gerade dabei, zu gehen. Toll, dass Sie sich hier so gut eingearbeitet haben.

Dr. Neu: Ja, die Arbeit macht sehr viel Spaß. Na, dann genießen Sie die Freizeit!

Frau Tüchtig: Hier, der Honorarbescheid.

Dr. Sorglos: Was? Trotz 300 zusätzlichen Patienten gibt es nicht mehr Honorar? Wir arbeiten doch jetzt zu zweit … Hallo! Bin ich dort in der Abrechnung? Also ich habe hier meinen Honorarbescheid und … Hä? Wie? Wegen der 300 zusätzlichen Patienten habe ich meine Punktzahlobergrenze deutlich überschritten und für diese zusätzlichen Patienten bekomme ich kein zusätzliches Honorar? Keine Chance? Mist!

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