Ärzte und Psychotherapeuten, die sich in Rheinland-Pfalz niederlassen möchten, müssen sich ins rheinland-pfälzische Arztregister eintragen lassen. Die KV RLP verzeichnet darin alle Daten zu Person, Tätigkeit und Praxisorganisation, die für die Zulassung notwendig sind.
Neueintrag
Für einen Neueintrag benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Aktualisierung
Wenn sich in Ihrer beruflichen oder auch privaten Situation Änderungen ergeben, die für Ihren Registereintrag relevant sind, lassen Sie uns die nötigen Informationen und Unterlagen bitte schnellstmöglich zukommen. Dies ist z. B. erforderlich, wenn Sie weitere berufliche Qualifikationen erworben haben oder umgezogen sind.
Service
Fragen zum Arztregister und Ihrem Eintrag beantworten wir Ihnen gerne.
| Kontakt Service-Center der KV RLP Telefon 0 61 31 / 3 26-326 Fax 0 61 31 / 3 26-327 | Anschrift Bereich Nord (Koblenz und Trier): KV RLP Arztregister Emil-Schüller-Straße 14-16 56073 Koblenz |
| Bereich Süd (Mainz und Pfalz): KV RLP Arztregister Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz |