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Kartenlesegeräte

Zum Einlesen der eGK benötigt jede Praxis ein sogenanntes stationäres eHealth-BCS-Terminal und – bei Bedarf – ein mobiles MobiKT-Gerät. Diese Geräte können auch die alte Krankenversichertenkarte verarbeiten und sind zudem für die kommenden eGK-Online-Anwendungen geeignet. Wichtig: Sie müssen von der Betreibergesellschaft gematik zugelassen und zertifiziert worden sein.  

 

Von der gematik zugelassene und zertifizierte Kartenlesegeräte

Gut zu wissen: Einige der zugelassenen Kartenlesegeräte erfüllen die Anforderungen der elektronisch qualifizierten Signatur. Sie können demzufolge auch zur Smartcard-Anmeldung am geschützten Mitgliederbereich der KV RLP und dort zur Online-Abrechnung verwendet werden. 

 

Praxisverwaltungssystem
Vor dem Kauf neuer eGK-Kartenlesegeräte sollte in jedem Fall geprüft werden, ob das eigene Praxisverwaltungssystem diese unterstützt. Welche eHealth-BCS-Terminals und MobiKT-Geräte kompatibel sind, erfahren Sie vom jeweiligen Softwareanbieter. Dieser sollte generell im Vorfeld der technischen Umrüstung zu Rate gezogen werden.

 

Weiterverwendung vorhandener Kartenlesegeräte
Wer vorhandene Kartenlesegeräte weiterverwenden möchten, sollte Folgendes beachten:

 

Stationäre KVK-Kartenlesegeräte
 Stationäre KVK-Kartenlesegeräte der alten Generation können weiterhin nur die alte Krankenversichertenkarte, nicht aber die eGK einlesen. Die Versichertendaten müssen im gegebenen Fall im Ersatzverfahren, das heißt manuell, erfasst werden. Mit Einführung der Online-Anwendungen ab 2013 sind KVK-Kartenlesegeräte grundsätzlich nicht mehr geeignet.

 

Stationäre multifunktionale Kartenterminals (MKT)
Stationäre multifunktionale Kartenterminals (MKT) sind vorerst noch einsatzfähig und können sowohl die alte Krankenversichertenkarte als auch die eGK verarbeiten. Sie eignen sich aber dann spätestens mit der Einführung der Online-Anwendungen ab 2013 nicht mehr. 

Mobile Kartenlesegeräte
Mobile Kartenlesegeräte der alten Generation können für die eGK überhaupt nicht verwendet werden. Auch hier müssen die Versichertendaten im gegebenen Fall im Ersatzverfahren erfasst werden.

 

Kontakt
Service-Center der KV RLP
Telefon 0 61 31 / 3 26-303
Fax 0 61 31 / 3 26-4303
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